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Canadi GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Canadi GmbH abgewiesen. Die Bekanntmachung ist unter dem Aktenzeichen 3602 IN 511/26 veröffentlicht und stammt vom 13.10.2026. Als Sitz des Unternehmens ist Berlin angegeben; in der Meldung ist zudem das Register Berlin, HRB 245709 genannt.

Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet

Mit der Abweisung mangels Masse eröffnet das Gericht kein Insolvenzverfahren. Nach der amtlichen Formulierung fehlt eine Masse, die die Kosten des Verfahrens decken würde. Für Laien heißt das: Das vorhandene Vermögen des Unternehmens reicht nach Einschätzung des Gerichts voraussichtlich nicht einmal aus, um das Verfahren zu bezahlen.

Ein Insolvenzverwalter wird dann nicht bestellt. Es kommt auch nicht zu einer geordneten Verteilung des Vermögens an die Gläubiger im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens. Für Gläubiger bedeutet das in der Praxis oft, dass sie ihre Forderungen selbst weiter verfolgen müssen und ihre Aussichten auf eine Zahlung meist gering sind.

Folgen für das Unternehmen und für Gläubiger

Die Bekanntmachung betrifft die Canadi GmbH, Berlin, HRB 245709. Das Gericht hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen.

Für Betroffene ist wichtig: Eine solche Entscheidung kann regelmäßig mit weiteren handelsregisterrechtlichen Folgen verbunden sein. In der Praxis kommt es häufig zu einer Eintragung im Handelsregister, später kann die Gesellschaft aufgelöst und schließlich gelöscht werden. Für Gläubiger ist entscheidend, dass sie ihre Ansprüche nicht automatisch über ein eröffnetes Insolvenzverfahren sichern können.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer noch offene Forderungen gegen die Canadi GmbH hat, sollte alle Unterlagen sorgfältig sichern, also Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Bestellungen, E-Mails und sonstige Nachweise. Wer Anzahlungen geleistet hat, Gutscheine besitzt oder auf eine noch nicht erbrachte Leistung wartet, sollte den Vorgang genau dokumentieren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Auch wenn die Aussichten auf eine vollständige Zahlung oft gering sind, kann eine geordnete Prüfung der eigenen Unterlagen hilfreich sein.

Die Bekanntmachung vom 13.10.2026 macht deutlich: Für die Canadi GmbH wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet, weil die Masse voraussichtlich nicht einmal die Verfahrenskosten deckt.

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