Das Insolvenzgericht Braunschweig hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 273 IN 381/26 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Betroffen ist die Smartphone Only GmbH mit Sitz in Braunschweig. Nach der Bekanntmachung wurde am 13.10.2026 um 06:52 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet.
Was die Sicherungsmaßnahme bedeutet
Eine vorläufige Verwaltung dient dazu, das Vermögen eines Unternehmens während des laufenden Insolvenzantragsverfahrens zu sichern. Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das heißt: Die Gesellschaft kann nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen, sondern braucht für entsprechende Handlungen die Zustimmung des bestellten Verwalters.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henning Kölsch, geb. Peters MBA, mit Kanzleisitz in Braunschweig bestellt. Der vollständige Beschluss kann nach der Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Was das für Gläubiger und Vertragspartner heißt
Für Gläubiger, also Personen oder Unternehmen mit offenen Forderungen gegen die Smartphone Only GmbH, ist wichtig: Die Bekanntmachung richtet sich ausdrücklich auch an die Schuldner der Antragstellerin. Diese werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Wer Geld an die Gesellschaft zahlen muss oder sonstige Verpflichtungen gegenüber ihr hat, sollte also prüfen, ob eine Zahlung oder Erfüllung nur noch nach den Vorgaben des Insolvenzgerichts erfolgen darf.
Für Kunden oder andere Vertragspartner bedeutet die Anordnung zunächst vor allem, dass die bisherige Verfügungsbefugnis der Gesellschaft eingeschränkt ist. Aus der Bekanntmachung ergibt sich jedoch nicht, wie das Verfahren weiter ausgeht. Die Anordnung ist eine Sicherungsmaßnahme im laufenden Insolvenzantragsverfahren und noch keine Aussage darüber, ob es später zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt.
Worauf Betroffene achten sollten
Betroffene sollten das Aktenzeichen 273 IN 381/26 notieren und sich bei offenen Forderungen, Zahlungen oder laufenden Verträgen genau an den Inhalt der gerichtlichen Bekanntmachung halten. Wer Ansprüche gegen die Gesellschaft hat, sollte Unterlagen und Forderungshöhen sorgfältig prüfen und die weiteren Hinweise des Insolvenzgerichts beachten.
Was Betroffene jetzt tun können: Offene Forderungen und Unterlagen sofort zusammentragen, laufende Zahlungen nur nach Maßgabe des Beschlusses leisten und bei Unsicherheiten die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Braunschweig oder den vorläufigen Insolvenzverwalter berücksichtigen. Die maßgeblichen Angaben der Bekanntmachung sind: Smartphone Only GmbH, Braunschweig, HRB 203933, Insolvenzgericht Braunschweig, Aktenzeichen 273 IN 381/26, Datum 13.10.2026.