Beim Insolvenzgericht Darmstadt ist unter dem Aktenzeichen 9 IN 1034/26 eine amtliche Bekanntmachung zur La Roche GmbH aus Roßdorf veröffentlicht worden. Gegenstand der Veröffentlichung sind Sicherungsmaßnahmen. Nach dem Text der Bekanntmachung wurde am 12.10.2026 um 15:20 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet.
Was die Anordnung bedeutet
Die vorläufige Verwaltung ist eine Schutzmaßnahme im Insolvenzantragsverfahren. Sie soll das Vermögen der betroffenen Gesellschaft sichern, solange das Gericht den Fall prüft. Im vorliegenden Fall bedeutet das: Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Gesellschaft kann also nicht mehr frei über ihr Vermögen entscheiden, wenn diese Zustimmung fehlt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Lagerstraße 11, 64807 Dieburg, bestellt. Außerdem wurde er ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Das zeigt, dass das Gericht die finanziellen Mittel der Gesellschaft besonders absichern will.
Folgen für Kunden, Gläubiger und andere Vertragspartner
Für Gläubiger und andere Geschäftspartner ist wichtig: Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Sie werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Wer der La Roche GmbH noch Geld schuldet, soll also nicht einfach an die Gesellschaft zahlen, sondern die gerichtliche Anordnung beachten.
Für Kunden oder Anleger kann eine solche Bekanntmachung bedeuten, dass Zahlungen, Rückerstattungen oder andere Ansprüche vorerst nicht mehr wie gewohnt abgewickelt werden. Aus der Bekanntmachung selbst folgt aber nicht, wie es mit dem Unternehmen weitergeht. Sie enthält nur die Sicherungsmaßnahmen im laufenden Insolvenzantragsverfahren.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten die Anordnung sorgfältig beachten und eigene Zahlungen oder Forderungen nicht ungeprüft an die La Roche GmbH leisten. Wer offene Ansprüche hat, sollte Unterlagen zu Verträgen, Rechnungen und Zahlungen geordnet aufbewahren. Maßgeblich bleibt die gerichtliche Verfügung im Verfahren 9 IN 1034/26 beim Insolvenzgericht Darmstadt. Die Bekanntmachung ist vom 13.10.2026.