Das Insolvenzgericht Heilbronn hat im Verfahren 40 IN 221/26 am 12.10.2026 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Stone Tec Industries GmbH abgewiesen. Die Firma hat ihren Sitz in Abstatt und ist beim Registergericht Stuttgart unter HRB 763823 eingetragen.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es wird also kein reguläres Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter durchgeführt.
Für Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass es keine geordnete Verteilung von Vermögenswerten über ein Insolvenzverfahren gibt. Wer noch Forderungen gegen die Stone Tec Industries GmbH hat, muss diese grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, am Ende noch Geld zu erhalten, sind dabei meist gering.
Folgen für die Gesellschaft
Nach einer Abweisung mangels Masse wird dies im Handelsregister eingetragen. In der Regel folgt daraus die Auflösung der Gesellschaft; später kann die Löschung aus dem Register erfolgen. Der Beschluss selbst enthält dazu keine weiteren Details, sondern stellt nur fest, dass der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wurde.
Was Betroffene jetzt tun können
Kundinnen und Kunden sowie andere Gläubiger sollten alle Unterlagen zu offenen Forderungen, Anzahlungen, Gutscheinen oder nicht erbrachten Leistungen sorgfältig sichern. Sinnvoll ist es, Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftverkehr geordnet aufzubewahren. Wer unsicher ist, kann sich rechtlich beraten lassen, um die eigenen Möglichkeiten zu prüfen.
Wichtig ist: Durch die Abweisung mangels Masse gibt es keine sichere Auszahlung über ein Insolvenzverfahren. Betroffene sollten daher zügig handeln und ihre Ansprüche eigenständig prüfen lassen.