Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Fedorov Metallbaubetrieb UG (haftungsbeschränkt), Berlin, unter dem Aktenzeichen 3611 IN 3382/26 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung wurde am 12.10.2026 veröffentlicht. Ziel solcher Maßnahmen ist es, das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu sichern.
Nach der Mitteilung gilt: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Außerdem dürfen Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam werden. Damit soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage vor der gerichtlichen Entscheidung weiter verschlechtert.
Was die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters bedeutet
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, Rankestraße 33, 10789 Berlin, bestellt. Er ist nach der Bekanntmachung nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen zu überwachen sowie zu sichern und zu erhalten. Außerdem soll er prüfen, ob das vorhandene Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird.
Die Anordnung geht noch weiter: Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände ganz oder teilweise zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Bereiche geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, müssen dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft erteilen.
Folgen für Kunden, Gläubiger und Geschäftspartner
Für Kunden, Gläubiger und andere Geschäftspartner kann das praktische Folgen haben. Den Schuldnern der Schuldnerin wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie sollen Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbringen. Wer der Fedorov Metallbaubetrieb UG (haftungsbeschränkt) noch Geld schuldet oder offene Forderungen hat, muss sich daher an die gerichtliche Anordnung halten. Andernfalls besteht das Risiko, nicht mehr befreiend zu leisten.
Auch für Gläubiger ist die Mitteilung wichtig: Sie zeigt, dass das Gericht bereits Sicherungsmaßnahmen getroffen hat, bevor über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass das Verfahren eröffnet wird. Es zeigt aber, dass das Gericht den Schutz des Vermögens vor möglichen nachteiligen Veränderungen für erforderlich hält. Im weiteren Verlauf kann sich daraus ergeben, wie mit offenen Forderungen umzugehen ist.
Der vorläufige Insolvenzverwalter darf außerdem die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen betreten, Nachforschungen anstellen sowie Bücher und Geschäftspapiere einsehen. Die Schuldnerin muss ihm die Unterlagen herausgeben und die Auskünfte erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten offene Forderungen, Zahlungen und laufende Geschäftsbeziehungen genau prüfen und die Anordnungen des Gerichts beachten. Wer an die Schuldnerin zahlen soll, sollte vor einer Zahlung klären, ob die Leistung nun an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten ist. Gläubiger sollten Unterlagen zu Forderungen und Zahlungen geordnet bereithalten und weitere Mitteilungen des Gerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters abwarten.