Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Globerunner Transportlogistik Archenhold-Keßler GmbH hat das Amtsgericht Wuppertal die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters für eine Nachtragsverteilung festgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 145 IN 736/17 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Tiefendicker Straße 10 in 42719 Solingen und ist beim Amtsgericht Wuppertal unter HRB 19209 eingetragen. Als Geschäftsführer wird Hendrik Archenhold genannt.
Transport- und Logistikdienstleistungen
Gegenstand des Unternehmens sind Transport- und Logistikdienstleistungen, soweit diese keiner besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen.
Die aktuelle Bekanntmachung betrifft weder einen neuen Insolvenzantrag noch die erstmalige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Gegenstand der Entscheidung ist ausschließlich die Vergütung des Insolvenzverwalters für eine Nachtragsverteilung.
Nachträglich vereinnahmte Insolvenzmasse
Grundlage der Vergütungsberechnung ist eine nachträglich vereinnahmte Insolvenzmasse in Höhe von 12.092,25 Euro. Das Gericht hielt für die Durchführung der Nachtragsverteilung nach billigem Ermessen eine Vergütung in Höhe von 25 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes für angemessen.
Bei einer Nachtragsverteilung werden Vermögenswerte verteilt, die erst nach dem regulären Verlauf eines Insolvenzverfahrens ermittelt, freigegeben oder vereinnahmt wurden. Die Tätigkeit des Insolvenzverwalters ist dafür gesondert zu vergüten.
Die konkreten Beträge der Vergütung und der Auslagen wurden in der veröffentlichten Fassung nicht genannt. Nach Angaben des Gerichts erfolgte die Bekanntmachung lediglich auszugsweise, um schützenswerte Interessen der Beteiligten zu wahren. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal eingesehen werden.
Rechtsmittel innerhalb von zwei Wochen möglich
Übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands 300 Euro, kann gegen die Vergütungsfestsetzung sofortige Beschwerde eingelegt werden. Wird dieser Wert nicht erreicht, steht unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Erinnerung zur Verfügung.
Beide Rechtsbehelfe müssen innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Wuppertal eingehen. Rechtsmittelberechtigt sind insbesondere der Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger, sofern sie durch die Entscheidung beschwert sind.
Die Bekanntmachung des Amtsgerichts Wuppertal datiert vom 8. Oktober 2026.