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EFFPUNKT GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Aachen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EFFPUNKT GmbH mit Sitz in Heinsberg den am 22.05.2026 eingegangenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 92 IN 113/26 und wurde am 12.10.2026 veröffentlicht.

Was die Entscheidung bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Nach der Entscheidung wird also kein Insolvenzverwalter bestellt, und es kommt nicht zu einer geordneten Verteilung der vorhandenen Mittel an die Gläubiger.

Nach der amtlichen Bekanntmachung lag zwar ein Eröffnungsgrund vor. Das Gericht kam aber zu dem Ergebnis, dass das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Insolvenzverfahrens nach einer Eröffnung zu decken. Ein ausreichender Kostenvorschuss wurde nicht gezahlt. Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

Folgen für Gläubiger und das Unternehmen

Für Gläubiger bedeutet eine Abweisung mangels Masse in der Regel, dass sie ihre Forderungen selbst verfolgen müssen. Eine geordnete Befriedigung im Insolvenzverfahren findet nicht statt. Die Aussichten, noch Zahlungen zu erhalten, sind meist gering.

Für die Gesellschaft kann eine solche Entscheidung regelmäßig weitreichende Folgen haben. In der Praxis führt sie typischerweise dazu, dass die Gesellschaft aufgelöst wird und später gelöscht wird. Die Eintragung der Entscheidung erfolgt im Zusammenhang mit dem Handelsregister, hier beim Amtsgericht Aachen unter HRB 23379.

In der Bekanntmachung ist die EFFPUNKT GmbH mit Sitz in Heinsberg, Apfelstr. 49, 52525 Heinsberg, genannt. Weitere Angaben zu Ursachen, Schuldenhöhe oder wirtschaftlichen Hintergründen enthält die Mitteilung nicht.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer offene Forderungen gegen die EFFPUNKT GmbH hat, sollte Unterlagen, Rechnungen, Verträge, E-Mails und Zahlungsbelege sichern. Auch Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Nachweise gut aufbewahren. Je nach Lage kann es sinnvoll sein, schnell rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Ansprüche prüfen zu lassen und das weitere Vorgehen zu klären.

Die amtliche Bekanntmachung nennt als Geschäftszweig: Vermittlung und Dienstleistungen aus der Immobilien-, Versicherungs- und Automobilbranche als Tippgeber im In- und Ausland.

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