Dark Mode Light Mode

RENOVA Baugesellschaft mbH: Nachtragsverteilung wegen Löschung einer Grundschuld angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im bereits aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENOVA Baugesellschaft mbH hat das Amtsgericht Charlottenburg eine Nachtragsverteilung angeordnet. Die Entscheidung betrifft die Abgabe von Erklärungen zur Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 36r IN 5463/09 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Driesener Straße 10 in 10439 Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 94464 eingetragen. Vertreten wird sie durch den Liquidator Torsten Krüger.

Baumaßnahmen, Sanierung und Stadterneuerung

Gegenstand des Unternehmens waren die Durchführung von Baumaßnahmen, die Sanierung von Altbauten und Maßnahmen der Stadterneuerung. Darüber hinaus gehörte der Abschluss von Leasingverträgen über bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter zum Tätigkeitsbereich der Gesellschaft.

Das ursprüngliche Insolvenzverfahren wurde bereits am 15. Dezember 2022 aufgehoben. Die nun angeordnete Nachtragsverteilung bedeutet daher keine erneute Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Grundschuld im Grundbuch von Bad Driburg betroffen

Gegenstand der Nachtragsverteilung ist die Abgabe der erforderlichen Erklärungen zur Löschung einer Grundschuld im Grundbuch von Bad Driburg, Blatt 3555, Abteilung III, laufende Nummer 5.

Eine Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Sicherungsrecht an einem Grundstück. Soll eine solche Belastung gelöscht werden, sind regelmäßig entsprechende Erklärungen der hierzu berechtigten Beteiligten erforderlich. Da diese Angelegenheit offenbar noch dem früheren Insolvenzverfahren zuzuordnen ist, hat das Gericht die Nachtragsverteilung angeordnet.

Aus der Bekanntmachung geht nicht hervor, in welcher Höhe die Grundschuld eingetragen ist, wem das betreffende Grundstück gehört oder aus welchem konkreten Anlass die Löschung erfolgen soll.

Bisheriger Insolvenzverwalter erneut beauftragt

Mit der Durchführung der Nachtragsverteilung wurde der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Sebastian Laboga aus Berlin, beauftragt. Seine Aufgabe beschränkt sich nach dem veröffentlichten Beschluss auf die zur Löschung der genannten Grundschuld erforderlichen Maßnahmen.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg oder beim Landgericht Berlin II eingelegt werden. Eine einfache E-Mail genügt hierfür nicht.

Die Bekanntmachung des Amtsgerichts Charlottenburg datiert vom 6. Oktober 2026.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Neuseeland: Finanzaufsicht nimmt World Fortress Investment in Warnliste für verdächtige Anlageplattformen auf

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung bei DWM Performance Center GmbH angeordnet