Das Insolvenzgericht Bochum hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 80 IN 944/25 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Weclean Service GmbH mit Sitz in Herne abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Datum 12.10.2026. Nach dem Beschluss vom 09.10.2026 wurde der Antrag mangels Masse zurückgewiesen.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
„Mangels Masse“ heißt: Das Gericht geht davon aus, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Es gibt dann keinen Insolvenzverwalter, der die Vermögenswerte ordnet und unter den Gläubigern verteilt.
Für Gläubiger bedeutet das meist schlechte Aussichten. Eine geordnete Verteilung durch ein eröffnetes Verfahren findet nicht statt. Forderungen müssen grundsätzlich auf anderem Weg verfolgt werden. Ob dabei noch etwas durchsetzbar ist, hängt vom Einzelfall ab.
Folgen für das Unternehmen
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse ist regelmäßig damit zu rechnen, dass die Gesellschaft aufgelöst wird und später gelöscht wird. In der Regel wird dies auch im Handelsregister vermerkt. Für die Weclean Service GmbH mit der Registerangabe Bochum, HRB 22585, ist damit ein gravierender Schritt eingetreten, der auf eine wirtschaftlich aussichtslose Lage im Eröffnungsverfahren hindeutet.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen gegen die Weclean Service GmbH hat, sollte Unterlagen, Verträge, Rechnungen, Mahnungen und sonstige Nachweise sofort sichern. Das gilt besonders für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen. Betroffene sollten prüfen, ob und wie sie ihre Ansprüche selbst weiterverfolgen können, und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Schnelles Handeln ist wichtig, weil die Aussichten auf eine vollständige Durchsetzung der Forderungen in solchen Fällen meist gering sind.
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Geschäftszweig die Erbringung von Industrieserviceleistungen.