Das Insolvenzgericht Mönchengladbach hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CellVital – GmbH mit Sitz in Mönchengladbach abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 20 IN 9/26 und wurde am 12.10.2026 veröffentlicht. Nach der Mitteilung war der Antrag einer Gläubigerin vom 06.02.2026 am 12.02.2026 bei Gericht eingegangen.
Was „mangels Masse“ bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu bezahlen. Es wird also kein Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter durchgeführt. Für Gläubiger gibt es dadurch keine geordnete Verteilung aus einem Insolvenzverfahren heraus.
Für die CellVital – GmbH bedeutet die Entscheidung zunächst, dass der Insolvenzantrag nicht zur Verfahrenseröffnung geführt hat. In solchen Fällen wird die Gesellschaft in der Regel aufgelöst und später gelöscht; außerdem erfolgt die Eintragung im Handelsregister. Für Gläubiger ist die Aussicht auf eine Befriedigung ihrer Forderungen meist gering, weil kein Verfahrensvermögen für eine Verteilung zur Verfügung steht.
Folgen für Gläubiger und Kunden
Gläubiger müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Ein Insolvenzverfahren, in dem ein Insolvenzverwalter die Ansprüche bündelt und verwertet, findet hier gerade nicht statt. Wer offene Forderungen gegen die CellVital – GmbH hat, sollte deshalb eigene Unterlagen sorgfältig prüfen und aufbewahren.
Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten Belege, Verträge und Zahlungsnachweise sichern. In einer solchen Situation kann es sinnvoll sein, frühzeitig Rechtsrat einzuholen, um die eigenen Möglichkeiten zu prüfen.
Wichtige Eckdaten der Bekanntmachung
In der Bekanntmachung genannt werden die CellVital – GmbH mit Sitz in Mönchengladbach, das Insolvenzgericht Mönchengladbach, das Aktenzeichen 20 IN 9/26 und das Veröffentlichungsdatum 12.10.2026. Weitere Angaben zur Ursache der wirtschaftlichen Lage enthält die Mitteilung nicht.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: nicht angegeben. Der eingetragene Gegenstand ist nicht zwingend die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten alle Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und sonstigen Unterlagen zur CellVital – GmbH sichern. Wer noch Forderungen oder Ansprüche sieht, sollte diese selbst prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Wichtig ist vor allem, Fristen und Schriftverkehr genau zu dokumentieren.