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AS Service & Security GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Gericht weist Insolvenzantrag ab

Das Insolvenzgericht Offenbach am Main hat im Verfahren 8 IN 421/26 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AS Service & Security GmbH abgewiesen. Die Bekanntmachung nennt als Sitz des Unternehmens Seligenstadt und als Registerangabe Offenbach am Main, HRB 56315. Veröffentlicht wurde die Mitteilung am 12.10.2026.

Die Abweisung erfolgte mangels Masse nach § 26 Abs. 1 InsO. Das bedeutet für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es kommt deshalb nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.

Was „mangels Masse“ praktisch heißt

Bei einer Abweisung mangels Masse bleibt die Situation für Gläubiger oft schwierig. Es findet keine geordnete Abwicklung über ein eröffnetes Insolvenzverfahren statt. Gläubiger müssen ihre Forderungen daher grundsätzlich selbst verfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen meist gering.

Für das Unternehmen bedeutet eine solche Entscheidung regelmäßig, dass die Gesellschaft später aufgelöst und anschließend gelöscht wird. Auch dazu gilt: Es handelt sich um die übliche Folge einer Abweisung mangels Masse, nicht um eine Aussage über den genauen weiteren Ablauf im Einzelfall.

Folgen für Gläubiger und Kunden

Wer noch offene Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte die eigenen Unterlagen vollständig sichern. Dazu gehören Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege und Schriftwechsel. Je besser die Unterlagen geordnet sind, desto leichter lässt sich die Forderung später nachweisen.

Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ebenfalls alle Belege aufbewahren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Gerade wenn kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist eine schnelle eigene Prüfung wichtig, weil Ansprüche dann nicht automatisch über ein Insolvenzverfahren bearbeitet werden.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Unterlagen prüfen, Fristen im Blick behalten und offene Forderungen möglichst rasch dokumentieren. Wer unsicher ist, kann sich an eine Verbraucherberatung oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt wenden. Das kann helfen, die eigenen Ansprüche richtig einzuordnen und das weitere Vorgehen zu planen.

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