Der Stromanbieter grüüün kündigt das Ende seines bundesweiten Verbraucherangebots zum 31. Oktober 2026 an. Betroffene Haushalte müssen nun Lieferende, Vertragsbedingungen und Abrechnung im Blick behalten. Besonders wichtig sind ein dokumentierter Zählerstand und die Kontrolle möglicher Guthaben.
Nach der aktuellen Unternehmensmitteilung soll die Strombelieferung durch grüüün höchstens bis Ende Oktober erfolgen. Für Anfang November kündigt der Anbieter Schlussrechnungen an. Guthaben und überzahlte Beträge sollen zurückgezahlt werden. Hinter der Marke steht die Münch Energie GmbH & Co. KG aus Rugendorf.
Für Verbraucher ist die Ankündigung zunächst eine organisatorische und finanzielle Aufgabe. Maßgeblich sind die Unterlagen des eigenen Vertrags: Welche Beendigung wurde mitgeteilt? Zu welchem Datum? Mit welcher Begründung? Und welche Zahlungen sind noch offen?
Kündigung und Preisgarantie getrennt prüfen
grüüün hatte sein Angebot mit Preisgarantien von bis zu zehn Jahren beschrieben
Eine Preisgarantie und eine zugesagte Vertragslaufzeit sind unterschiedliche Vertragsbestandteile. Ob eine Kündigung zulässig ist und welche Folgen sie hat, kann deshalb nicht allein anhand der allgemeinen Unternehmensmitteilung beurteilt werden.
Kunden sollten insbesondere die ursprüngliche Vertragsbestätigung, die damals geltenden Bedingungen und das Kündigungsschreiben miteinander vergleichen. Eine allgemeine Erklärung über politische Veränderungen beantwortet nicht automatisch die rechtliche Frage, ob der konkrete Vertrag zum genannten Termin beendet werden darf.
Wer eine lange Bindung oder besondere Zusagen vereinbart hat, sollte diese Unterlagen bei einer individuellen Prüfung vollständig vorlegen.
Diese Unterlagen jetzt sichern
Für die spätere Kontrolle der Abrechnung ist es sinnvoll, Dokumente frühzeitig herunterzuladen und unabhängig vom Kundenportal aufzubewahren:
- Vertragsbestätigung und Tarifunterlagen;
- vereinbarte Preisgarantie und Vertragslaufzeit;
- Kündigungsschreiben beziehungsweise Mitteilung über das Lieferende;
- bisherige Rechnungen und Abschlagspläne;
- Zahlungsnachweise und Angaben zu Guthaben;
- Schriftverkehr über Boni, Erstattungen oder Beschwerden.
Kunden sollten sich das individuelle Lieferende bestätigen lassen und einen möglichen Anschlussvertrag zeitlich darauf abstimmen. Maßgeblich ist die Bestätigung für die eigene Lieferstelle.
Zählerstand festhalten, Schlussrechnung kontrollieren
Zum bestätigten Lieferende empfiehlt sich ein Foto des Zählers mit gut erkennbarer Zählernummer und Zählerstand. Zusätzlich sollten Datum und Ablesewert notiert werden. Das erleichtert die Prüfung, welcher Verbrauch noch grüüün und welcher bereits dem folgenden Lieferverhältnis zuzuordnen ist.
Bei der Schlussrechnung sind insbesondere diese Punkte wichtig:
| Prüfpunkt | Worauf Kunden achten sollten |
|---|---|
| Abrechnungszeitraum | Entspricht das Enddatum dem bestätigten Lieferende? |
| Verbrauch | Passen Anfangs- und Endzählerstand zu den eigenen Nachweisen? |
| Preise | Wurden die vereinbarten Preise und zulässigen Änderungen berücksichtigt? |
| Abschläge | Sind sämtliche Zahlungen angerechnet? |
| Boni | Wurden vertragliche Zusagen entsprechend ihren Bedingungen behandelt? |
| Guthaben oder Nachzahlung | Ist der Betrag rechnerisch nachvollziehbar? |
Unstimmigkeiten sollten schriftlich und konkret beanstandet werden. Eine Beschwerde ist leichter zu bearbeiten, wenn Rechnungsnummer, Vertragsnummer, betroffene Position und der eigene Nachweis genannt werden.
Rückzahlungen bleiben ein wichtiger Prüfpunkt
Die angekündigte Erstattung von Guthaben ist bislang eine Zusage des Unternehmens. Kunden sollten deshalb kontrollieren, ob ein ausgewiesener Betrag tatsächlich auf ihrem Konto eingeht
Aus der Geschäftsbeendigung lässt sich nicht ableiten, dass bestehende Zahlungsverpflichtungen gegenüber Kunden entfallen. Umgekehrt sollten Verbraucher ihre eigenen Zahlungen nicht allein aufgrund von Gerüchten verändern. Bei strittigen Beträgen ist eine Prüfung der konkreten Abrechnung sinnvoll.
Das Unternehmen nennt im Impressum eine Teilnahmeverpflichtung am Verfahren der Schlichtungsstelle Energie unter den dort beschriebenen Voraussetzungen nach einer erfolglosen Kundenbeschwerde. Eine nachvollziehbar dokumentierte schriftliche Beschwerde ist daher auch für eine mögliche weitere Klärung wichtig.
Keine Insolvenz aus der Ankündigung ableiten
Der angekündigte Lieferstopp ist kein Nachweis einer Insolvenz. Nach der ausgewerteten aktuellen Berichterstattung hat grüüün bislang keine Insolvenz bekannt gegeben.
Ebenso wenig lässt sich aus dem Vermögen anderer Unternehmen der Münch-Gruppe sicher ableiten, dass sämtliche Verpflichtungen des Stromlieferanten gedeckt sind. Für Kunden zählt zunächst die Gesellschaft, mit der sie ihren Vertrag geschlossen haben.
Die aktuelle wirtschaftliche Lage dieser KG konnte anhand der ausgewerteten Finanzunterlagen nicht vollständig beurteilt werden. Pauschale Aussagen über eine sichere Zahlungsfähigkeit oder einen bevorstehenden Zahlungsausfall wären deshalb nicht belastbar.
Für betroffene Haushalte kommt es jetzt auf überprüfbare Schritte an: Lieferende klären, Unterlagen sichern, Zählerstand dokumentieren und Schlussrechnung sowie Rückzahlungen kontrollieren. Der Anbieter muss sich daran messen lassen, ob die angekündigte Beendigung für seine Kunden geordnet erstellt. Rechtsanwalt Maurice Högel steht betroffenen Kunden gerne für eine Ersteinschätzung zur Verfügung