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Windpark Dornum Nord: Bankguthaben sinken um 1,2 Millionen Euro – Jahresabschluss 2025 wirft Fragen zur Liquidität auf

Shutterbug75 (CC0), Pixabay

Windpark Dornum Nord veröffentlicht Jahresabschluss für 2025

Die Windpark Dornum Nord GmbH & Co. KG mit Sitz in Dornum hat ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 vorgelegt.

Der Abschluss wurde am 30. Juli 2026 festgestellt und am 8. Oktober 2026 veröffentlicht.

Die Gesellschaft bilanziert nach den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Handelsgesetzbuch.

Die veröffentlichten Unterlagen enthalten eine Bilanz, einen Anhang sowie ergänzende Angaben zur Entwicklung des Anlagevermögens und zu den Verbindlichkeiten.

Eine vollständige Gewinn- und Verlustrechnung mit Umsatzerlösen, Betriebsergebnis und Jahresüberschuss ist in den vorliegenden Unterlagen nicht enthalten.

Das ist für die wirtschaftliche Bewertung eine wesentliche Einschränkung.

Denn aus der Bilanz allein lässt sich nicht zuverlässig feststellen, ob der Windpark im Jahr 2025 profitabel gearbeitet hat oder welche Einnahmen aus der Stromerzeugung erzielt wurden.

Dennoch lassen sich aus den veröffentlichten Zahlen wichtige Entwicklungen erkennen.

Bilanzsumme sinkt um 12,7 Prozent

Die Bilanzsumme der Windpark Dornum Nord GmbH & Co. KG betrug zum 31. Dezember 2025 insgesamt 15.741.607,83 Euro.

Ein Jahr zuvor waren es noch 18.029.527,67 Euro gewesen.

Damit verringerte sich das bilanzierte Gesamtvermögen um 2.287.919,84 Euro beziehungsweise rund 12,7 Prozent.

Ein wesentlicher Teil dieses Rückgangs entfällt auf das Anlagevermögen.

Dieses sank von 14.634.234 Euro auf 13.208.391 Euro.

Der Rückgang beträgt 1.425.843 Euro.

Die Entwicklung ist unmittelbar mit den im Anhang ausgewiesenen Abschreibungen verbunden.

Das Unternehmen verbuchte im Geschäftsjahr 2025 planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände in exakt dieser Höhe.

Die sinkenden Buchwerte sind daher zunächst Ausdruck der bilanziellen Wertminderung bestehender Anlagen.

Sie belegen für sich genommen weder einen technischen Defekt noch einen wirtschaftlichen Zusammenbruch des Windparks.

Windkraftanlagen verlieren bilanziell rund 1,4 Millionen Euro an Wert

Den größten Teil des Anlagevermögens bilden die Sachanlagen.

Ihr Buchwert lag Ende 2025 bei 13.121.398 Euro.

Im Vorjahr waren es noch 14.525.763 Euro.

Damit reduzierte sich der ausgewiesene Wert der Sachanlagen um 1.404.365 Euro.

Hinzu kommen immaterielle Vermögensgegenstände, deren Buchwert von 108.471 Euro auf 86.993 Euro sank.

Im Anlagenspiegel weist die Gesellschaft historische Anschaffungs- und Herstellungskosten von insgesamt 28.343.595,12 Euro aus.

Davon entfallen 28.021.595,12 Euro auf Sachanlagen und 322.000 Euro auf immaterielle Vermögensgegenstände.

Die kumulierten Abschreibungen beliefen sich zum Jahresende 2025 auf 15.135.204,12 Euro.

Damit ist bereits ein erheblicher Teil der ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziell abgeschrieben.

Auffällig ist außerdem, dass für 2025 weder Zugänge noch Abgänge im Anlagevermögen ausgewiesen werden.

Aus den veröffentlichten Zahlen ergeben sich somit keine bilanzierten Neuinvestitionen in das Anlagevermögen während des Geschäftsjahres.

Ob außerhalb dieser Positionen größere Wartungsarbeiten oder Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt wurden, lässt sich daraus allerdings nicht ableiten.

Solche Aufwendungen können sich in der Gewinn- und Verlustrechnung niederschlagen, die hier nicht vollständig vorliegt.

Bankguthaben brechen um fast 45 Prozent ein

Besonders deutlich fällt die Veränderung bei den liquiden Mitteln aus.

Zum 31. Dezember 2024 verfügte die Gesellschaft über Kassenbestand und Bankguthaben von insgesamt 2.700.562,63 Euro.

Ein Jahr später waren es nur noch 1.495.904,26 Euro.

Das entspricht einem Rückgang um 1.204.658,37 Euro beziehungsweise rund 44,6 Prozent.

Innerhalb eines Geschäftsjahres verringerte sich der ausgewiesene Bestand an liquiden Mitteln damit um fast die Hälfte.

Diese Entwicklung verdient Aufmerksamkeit.

Denn Bankguthaben sind für einen Windparkbetreiber unter anderem wichtig, um laufende Verpflichtungen, Wartungsarbeiten, Zinszahlungen und Tilgungen finanzieren zu können.

Allerdings darf der Rückgang nicht automatisch als Zeichen einer akuten Liquiditätskrise interpretiert werden.

Die vorhandenen Mittel könnten beispielsweise für Darlehenstilgungen, Ausschüttungen, laufende Betriebsausgaben oder andere Zahlungen verwendet worden sein.

Welche Ursachen tatsächlich hinter dem Rückgang stehen, lässt sich aus der Bilanz allein nicht feststellen.

Dafür wären insbesondere eine Kapitalflussrechnung, detaillierte Angaben zur Ergebnisverwendung und weitere Informationen über die Zahlungsströme erforderlich.

Fest steht lediglich, dass der zum Jahresende ausgewiesene Liquiditätsbestand deutlich niedriger war als zwölf Monate zuvor.

Forderungen steigen um fast 50 Prozent

Während die Bankguthaben stark zurückgingen, entwickelten sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in die entgegengesetzte Richtung.

Sie erhöhten sich von 694.731,04 Euro auf 1.037.312,57 Euro.

Das entspricht einem Anstieg um 342.581,53 Euro beziehungsweise rund 49,3 Prozent.

Damit war zum Jahresende ein größerer Betrag in Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen gebunden.

Für die Liquiditätsbewertung ist das relevant.

Forderungen sind zwar Bestandteil des Umlaufvermögens, stehen aber nicht zwangsläufig sofort als Zahlungsmittel zur Verfügung.

Entscheidend ist, wann die Beträge fällig werden und ob sie vollständig eingehen.

Der Jahresabschluss enthält keine detaillierte Aufschlüsselung der Forderungen.

Daher bleibt offen, ob es sich überwiegend um Ansprüche aus der Stromvermarktung, Abrechnungspositionen, Steuerforderungen oder andere Sachverhalte handelt.

Auch die Fälligkeiten sind aus den vorliegenden Angaben nicht ersichtlich.

Ein Anstieg der Forderungen ist deshalb nicht automatisch negativ.

Er kann jedoch dazu beitragen, dass trotz bilanziell vorhandener Vermögenswerte weniger unmittelbar verfügbare Zahlungsmittel vorhanden sind.

Umlaufvermögen sinkt um mehr als 860.000 Euro

Insgesamt verringerte sich das Umlaufvermögen von 3.395.293,67 Euro auf 2.533.216,83 Euro.

Das entspricht einem Rückgang um 862.076,84 Euro beziehungsweise rund 25,4 Prozent.

Die Entwicklung ergibt sich aus dem deutlichen Rückgang der Bankguthaben bei gleichzeitig steigenden Forderungen.

Damit hat sich die Zusammensetzung des Umlaufvermögens verändert.

Während Ende 2024 ein besonders hoher Anteil aus unmittelbar verfügbaren Zahlungsmitteln bestand, entfiel Ende 2025 ein größerer Anteil auf Forderungen.

Für die finanzielle Beweglichkeit des Unternehmens kann diese Verschiebung bedeutsam sein.

Sie erlaubt aber ohne zusätzliche Informationen noch keine abschließende Aussage über die Zahlungsfähigkeit.

Eigenkapital sinkt um rund 1,58 Millionen Euro

Auch auf der Passivseite zeigt sich eine deutliche Veränderung.

Das Eigenkapital der Windpark Dornum Nord GmbH & Co. KG betrug Ende 2025 noch 10.592.662,36 Euro.

Zum Vorjahresstichtag waren es 12.175.482,39 Euro.

Damit sank das Eigenkapital um 1.582.820,03 Euro beziehungsweise rund 13 Prozent.

Trotz dieses Rückgangs verfügt die Gesellschaft bilanziell weiterhin über eine erhebliche Eigenkapitalbasis.

Die Eigenkapitalquote lag zum Jahresende 2025 bei rund 67,3 Prozent.

Im Vorjahr hatte sie bei rund 67,5 Prozent gelegen.

Die Quote blieb somit nahezu unverändert.

Das bedeutet, dass weiterhin rund zwei Drittel der Bilanzsumme durch Eigenkapital gedeckt waren.

Für Gläubiger kann eine hohe Eigenkapitalquote grundsätzlich ein positives Signal sein, weil sie einen bilanziellen Risikopuffer darstellt.

Allerdings darf die Eigenkapitalquote nicht mit der Liquidität gleichgesetzt werden.

Ein Unternehmen kann über hohe bilanzielle Eigenmittel verfügen und dennoch vorübergehend Schwierigkeiten haben, fällige Zahlungen zu leisten.

Kapitalanteile der Kommanditisten gehen zurück

Der Jahresabschluss enthält eine weitere bemerkenswerte Besonderheit.

Die Kapitalanteile der Kommanditisten werden zum 31. Dezember 2025 mit 16.592.662,36 Euro ausgewiesen.

Im Vorjahr waren es noch 18.175.482,39 Euro.

Der Rückgang entspricht exakt der Verringerung des bilanziellen Eigenkapitals um 1.582.820,03 Euro.

Zugleich weist die Gesellschaft unverändert nicht eingeforderte ausstehende Einlagen von 6.000.000 Euro aus.

Nach Abzug dieser Position ergibt sich das bilanzierte Eigenkapital von 10.592.662,36 Euro.

Die nicht eingeforderten Einlagen sollten dabei nicht mit vorhandenen Bankguthaben verwechselt werden.

Sie sind in der Bilanz ausdrücklich als Abzugsposten innerhalb der Kapitalanteile dargestellt.

Für Anleger ist zudem wichtig, dass der ausgewiesene Bilanzgewinn beziehungsweise Bilanzverlust sowohl 2024 als auch 2025 null Euro beträgt.

Daraus lässt sich jedoch nicht schließen, dass die Gesellschaft in beiden Jahren weder Gewinn noch Verlust erzielt hätte.

Bei einer Kommanditgesellschaft können Ergebnisse unmittelbar den Kapitalkonten der Gesellschafter zugeordnet werden.

Auch Entnahmen und Einlagen können die Kapitalanteile verändern.

Welche Vorgänge konkret zu dem Rückgang führten, geht aus dem vorliegenden Abschluss nicht hervor.

Deshalb wäre es unzulässig, die Verringerung des Eigenkapitals ohne weitere Unterlagen vollständig als Jahresverlust oder als Ausschüttung zu bezeichnen.

Verbindlichkeiten sinken auf 4,89 Millionen Euro

Die gesamten Verbindlichkeiten der Windpark Dornum Nord GmbH & Co. KG beliefen sich Ende 2025 auf 4.891.841,47 Euro.

Ein Jahr zuvor waren es noch 5.171.968,28 Euro.

Damit reduzierte sich die Position um 280.126,81 Euro beziehungsweise rund 5,4 Prozent.

Ein erheblicher Teil der Verbindlichkeiten entfällt auf Bankdarlehen.

Der Anhang weist Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von insgesamt 3.725.780 Euro aus.

Davon entfallen 709.680 Euro auf die Laufzeit bis zu einem Jahr.

Weitere 2.838.720 Euro haben eine Restlaufzeit von zwei bis fünf Jahren.

Für Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren werden 177.380 Euro angegeben.

Diese Angaben zeigen, dass die Gesellschaft weiterhin über eine mehrjährige Fremdfinanzierung verfügt.

Ein Großteil der Bankverbindlichkeiten wird innerhalb der kommenden fünf Jahre fällig.

Für die Beurteilung der finanziellen Belastung wären deshalb die zukünftigen Zins- und Tilgungszahlungen von besonderem Interesse.

Die konkrete jährliche Kapitaldienstbelastung lässt sich aus den veröffentlichten Angaben jedoch nicht vollständig ermitteln.

Auffälliger Widerspruch bei den kurzfristigen Verbindlichkeiten

Bei der Auswertung des Abschlusses fällt eine Unstimmigkeit auf.

In der Bilanz werden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 1.166.061,47 Euro ausgewiesen.

Im Anhang ergibt die detaillierte Restlaufzeitenübersicht dagegen einen kurzfristigen Gesamtbetrag von 1.875.741,47 Euro.

Dieser setzt sich aus 709.680 Euro Bankverbindlichkeiten, 9.524,52 Euro Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie 1.156.536,95 Euro sonstigen Verbindlichkeiten zusammen.

Die beiden Angaben unterscheiden sich damit um 709.680 Euro.

Bemerkenswert ist, dass diese Differenz exakt dem im Anhang ausgewiesenen kurzfristigen Bankdarlehensbetrag entspricht.

Die detaillierte Restlaufzeitenübersicht summiert sich insgesamt korrekt auf die ausgewiesenen Gesamtverbindlichkeiten von 4.891.841,47 Euro.

Der Widerspruch betrifft somit die Zuordnung der kurzfristigen Verbindlichkeiten, nicht die Gesamtsumme.

Ob es sich um einen Übertragungsfehler, eine abweichende Darstellung oder einen anderen Sachverhalt handelt, lässt sich anhand der vorliegenden Unterlagen nicht klären.

Für Anleger und Gläubiger ist diese Unstimmigkeit relevant, weil sie die Einschätzung der kurzfristig fälligen Verpflichtungen beeinflusst.

Eine Erläuterung oder Korrektur wäre deshalb hilfreich.

Rückstellungen gehen deutlich zurück

Die Rückstellungen sanken von 682.077 Euro im Jahr 2024 auf 257.104 Euro zum Jahresende 2025.

Das entspricht einem Rückgang um 424.973 Euro beziehungsweise rund 62,3 Prozent.

Rückstellungen werden für Verpflichtungen gebildet, deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sein kann.

Welche konkreten Sachverhalte hinter den Rückstellungen der Windpark Dornum Nord GmbH & Co. KG stehen, wird im vorliegenden Anhang nicht näher erläutert.

Daher bleibt offen, ob der Rückgang auf die Erfüllung früherer Verpflichtungen, eine Neubewertung oder die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen zurückzuführen ist.

Auch lässt sich daraus nicht ohne Weiteres ein positiver Ergebniseffekt ableiten.

Banken verfügen über umfangreiche Sicherheiten

Besonders aufschlussreich sind die Angaben zur Besicherung der Bankverbindlichkeiten.

Dem Jahresabschluss zufolge sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch mehrere Sicherungsinstrumente abgesichert.

Dazu gehört die Sicherungsübereignung der Windkraftanlagen.

Darüber hinaus wurden Rechte und Ansprüche aus Vereinbarungen über die Verteilung der Energievergütung im Windpark Dornum abgetreten.

Auch Ansprüche aus dem Einspeisevertrag mit dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen dienen als Sicherheit.

Hinzu kommt die Abtretung von Ansprüchen aus einem ENERCON-Wartungsvertrag.

Außerdem nennt der Anhang eine erstrangige Vormerkung des Nutzungsrechts zum Betrieb der Windkraftanlagen.

Eine weitere Verpflichtung betrifft den Aufbau einer Liquiditätsreserve in Höhe von 30 Prozent des Kapitaldienstes des jeweiligen Folgejahres.

Diese Regelungen zeigen, dass die finanzierenden Banken nicht allein auf die allgemeine Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft vertrauen.

Sie verfügen über vertraglich vereinbarte Sicherheiten, die wesentliche Vermögenswerte und Zahlungsansprüche des Windparkbetriebs betreffen.

Für Kommanditisten ist das wichtig.

Denn im Fall wirtschaftlicher Schwierigkeiten können besicherte Gläubiger hinsichtlich bestimmter Vermögenswerte eine stärkere Rechtsposition besitzen als unbesicherte Gläubiger.

Welche Auswirkungen die Sicherheiten im konkreten Fall hätten, hängt allerdings von den jeweiligen Vertragsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften ab.

Liquiditätsreserve: Welche Mittel stehen tatsächlich frei zur Verfügung?

Die vereinbarte Liquiditätsreserve verdient besondere Aufmerksamkeit.

Nach den Angaben im Anhang muss eine Reserve in Höhe von 30 Prozent des Kapitaldienstes des jeweiligen Folgejahres aufgebaut werden.

Damit soll offenbar sichergestellt werden, dass ein Teil der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen durch entsprechende Mittel abgesichert wird.

Wie hoch die Reserve zum Bilanzstichtag tatsächlich war, wird jedoch nicht gesondert ausgewiesen.

Ebenso wenig geht aus dem Abschluss hervor, welcher Anteil der vorhandenen Bankguthaben möglicherweise zweckgebunden oder aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nicht frei verfügbar war.

Für eine aussagekräftige Liquiditätsanalyse wäre diese Information wichtig.

Denn die ausgewiesenen Bankguthaben von knapp 1,50 Millionen Euro müssen nicht vollständig für beliebige Ausgaben oder Ausschüttungen zur Verfügung stehen.

Ohne Kenntnis der konkreten Sicherungsvereinbarungen lässt sich die frei verfügbare Liquidität nicht zuverlässig bestimmen.

Keine Haftungsverhältnisse zum Bilanzstichtag ausgewiesen

Der Jahresabschluss enthält auch eine Aussage zu möglichen Haftungsverhältnissen.

Demnach bestanden zum 31. Dezember 2025 keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 Handelsgesetzbuch.

Dies ist für die Beurteilung zusätzlicher, außerhalb der bilanzierten Verbindlichkeiten bestehender Verpflichtungen relevant.

Allerdings bedeutet die Angabe nicht, dass sämtliche wirtschaftlichen Risiken ausgeschlossen wären.

Betriebsrisiken, mögliche zukünftige Instandhaltungsaufwendungen und andere wirtschaftliche Unsicherheiten können unabhängig davon bestehen.

Was Anleger aus den Zahlen erkennen können – und was nicht

Der Jahresabschluss vermittelt ein differenziertes Bild.

Auf der einen Seite verfügt die Windpark Dornum Nord GmbH & Co. KG weiterhin über ein erhebliches Anlagevermögen und eine hohe Eigenkapitalquote.

Die Gesamtverbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen.

Auf der anderen Seite sind die Bankguthaben deutlich gesunken, während die Forderungen gestiegen sind.

Auch das Eigenkapital hat sich um rund 1,58 Millionen Euro verringert.

Diese Entwicklungen sind wirtschaftlich relevant.

Sie reichen jedoch nicht aus, um die Ertragslage des Windparks abschließend zu beurteilen.

Insbesondere fehlen in den vorliegenden Unterlagen Angaben zu den Umsatzerlösen aus der Stromproduktion, den laufenden Betriebskosten, dem Zinsergebnis und dem Jahresüberschuss beziehungsweise Jahresfehlbetrag.

Ebenso fehlen detaillierte Angaben zu Ausschüttungen, Entnahmen und den Zahlungsströmen.

Für Kommanditisten wäre außerdem wichtig zu erfahren, wie sich die tatsächliche Stromproduktion entwickelt hat und ob sie den ursprünglichen wirtschaftlichen Erwartungen entsprach.

Auch die zukünftige Belastung durch Wartung, Reparaturen und mögliche Ersatzinvestitionen ist für die langfristige Beurteilung eines Windparks bedeutsam.

Geschäftsführung durch Windpark Dornum Verwaltungs-GmbH

Die Geschäftsführung der Windpark Dornum Nord GmbH & Co. KG erfolgt nach den Angaben im Anhang durch die Windpark Dornum Verwaltungs-GmbH.

Diese wird durch Thomas Erdmann und Thorsten Seiffert vertreten.

Beide unterzeichneten den vorliegenden Jahresabschluss.

Der Abschluss wurde am 30. Juli 2026 festgestellt.

Aus den veröffentlichten Angaben ergeben sich keine Feststellungen zu Pflichtverletzungen oder einem Fehlverhalten der Geschäftsführung.

Die wirtschaftlichen Veränderungen und die abweichenden Angaben zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten begründen jedoch sachliche Fragen, die für eine transparente Information der Gesellschafter von Bedeutung sind.

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