Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sec-Elite-24 Wach- & Sicherheitsdienst GmbH mit Beschluss vom 08.10.2026 unter dem Aktenzeichen 3612 IN 2468/26 mangels Masse abgewiesen. Die Firma hat ihren Sitz in Berlin und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 253685 eingetragen.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu bezahlen. Damit gibt es keinen Insolvenzverwalter, der das Vermögen sichern und an die Gläubiger verteilen könnte.
Für Gläubiger bedeutet das in der Regel: Sie können ihre Forderungen nicht über ein eröffnetes Insolvenzverfahren geltend machen. Eine geordnete Verteilung an alle Gläubiger findet nicht statt. Wer noch Geld von dem Unternehmen erwartet, muss seine Ansprüche grundsätzlich selbst verfolgen und hat meist nur geringe Aussichten, noch etwas zu erhalten.
Folgen für das Unternehmen
Bei einer Abweisung mangels Masse kommt es üblicherweise nicht zu einer regulären Insolvenzabwicklung. Stattdessen wird die Gesellschaft in der Regel aufgelöst und später gelöscht. Im Handelsregister bleibt die Entscheidung zunächst dokumentiert. Der Beschluss selbst enthält keine Angaben zu den Gründen für die wirtschaftliche Lage und macht auch keine Aussagen zu Schuldenhöhe, Kunden, Umsatz oder Beschäftigtenzahl.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer offene Forderungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegen die Sec-Elite-24 Wach- & Sicherheitsdienst GmbH hat, sollte alle Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Es kann sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Möglichkeiten zu prüfen und keine Fristen zu versäumen.
Auch wenn kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sollten Betroffene ihre Ansprüche weiter dokumentieren und beobachten, ob sich später noch neue rechtliche Schritte ergeben. Die Abweisung mangels Masse ist für Gläubiger meist ein ungünstiges Zeichen, weil die Chancen auf eine vollständige Begleichung der Forderungen in der Regel gering sind.