Das Insolvenzgericht Pforzheim hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 IN 432/26 den Antrag der bemoody GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung stammt vom 09.10.2026. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Pforzheim und ist im Register des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 735636 geführt.
Was „mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es kommt dann also nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung der vorhandenen Werte an die Gläubiger.
Für Gläubiger ist das meist eine ungünstige Situation. Sie können ihre Forderungen nicht im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens anmelden, sondern müssen ihre Ansprüche grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Zahlung sind in solchen Fällen oft gering.
Folgen für die Gesellschaft und die Gläubiger
Bei einer Abweisung mangels Masse kann es regelmäßig zu einer Eintragung im Handelsregister kommen. In der Folge wird eine Gesellschaft in der Regel aufgelöst und später gelöscht. Für Betroffene bedeutet das: Es gibt keinen Insolvenzverwalter, der die Abwicklung übernimmt, und auch keine geordnete gemeinschaftliche Verteilung von Vermögen an die Gläubiger im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens.
Wer offene Forderungen gegen die bemoody GmbH hat, sollte Unterlagen wie Rechnungen, Verträge, Mahnungen, Zahlungsbelege und Schriftwechsel sorgfältig sichern. Das ist wichtig, falls Ansprüche später noch geltend gemacht werden müssen.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Unterlagen vollständig zusammenstellen und prüfen, welche Ansprüche genau bestehen. Je nach Einzelfall kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. Auch Gläubiger sollten ihre Unterlagen geordnet aufbewahren, um Forderungen notfalls selbst weiterverfolgen zu können.
Für die Betroffenen gilt: Schnell handeln, Belege sichern und keine Fristen versäumen, falls sich später weitere rechtliche Schritte ergeben.