Das Insolvenzgericht Würzburg hat den Antrag der DiKaTec Verwaltungs GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen IN 398/26 und wurde am 09.10.2026 veröffentlicht. Der Sitz der Gesellschaft ist Waldbüttelbrunn, die Eintragung erfolgt im Register des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 10216.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es wird dann kein Insolvenzverwalter bestellt und es kommt nicht zu einer geordneten Verteilung an die Gläubiger. Für die Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass sie ihre Forderungen selbst verfolgen müssen und ihre Aussichten oft gering sind.
Nach einer solchen Entscheidung wird die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen; in der Regel folgt anschließend die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung. Für Betroffene ist wichtig: Ohne eröffnetes Insolvenzverfahren gibt es normalerweise keinen geordneten Weg über das Gericht, um offene Ansprüche zu sichern oder eine Quote zu erhalten.
Eintrag zum Unternehmensgegenstand
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: „Erwerb u.Verwaltung v. Beteiligungen sowie d. Übernahme d. pers. Haftung u. der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften“. Der eingetragene Gegenstand muss nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entsprechen.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine hat, sollte alle Unterlagen sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Es kann außerdem sinnvoll sein, zeitnah Rechtsrat einzuholen, um die eigenen Ansprüche prüfen zu lassen und mögliche weitere Schritte zu besprechen.
Wichtig ist auch, Fristen im Blick zu behalten und mögliche Forderungen gesondert zu dokumentieren. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Ansprüche außerhalb eines Insolvenzverfahrens verfolgt werden. Für Betroffene ist das oft mit zusätzlichem Aufwand verbunden.