Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RHK Bauservice GmbH mit Beschluss vom 08.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 3611 IN 2565/26. Die Firma hat ihren Sitz in Berlin und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 211607 eingetragen.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Für die Gläubiger bedeutet das, dass es keine geregelte Verteilung durch ein Insolvenzverfahren gibt. Ein Insolvenzverwalter wird in diesem Fall nicht bestellt.
Für Betroffene ist das oft eine schlechte Nachricht. Forderungen müssen dann grundsätzlich auf anderem Weg verfolgt werden. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen meist gering. Außerdem wird die Entscheidung im Zusammenhang mit dem Unternehmen im Register festgehalten; in der Regel führt dies später zur Auflösung der Gesellschaft und zur Löschung.
Folgen für Gläubiger und Kunden
Wer offene Forderungen gegen die RHK Bauservice GmbH hat, sollte seine Unterlagen vollständig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Mahnungen und der Schriftverkehr mit dem Unternehmen. Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ebenfalls alle Nachweise aufbewahren und prüfen, welche Ansprüche noch bestehen könnten.
Wichtig ist auch: Ohne eröffnetes Insolvenzverfahren gibt es keinen Insolvenzverwalter, an den Forderungen einfach angemeldet werden könnten. Gläubiger müssen ihre Ansprüche deshalb selbst weiterverfolgen. Je nach Einzelfall kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen, Belege sichern und Fristen im Blick behalten. Wer unsicher ist, ob und wie eine Forderung durchgesetzt werden kann, sollte sich an eine Rechtsberatung wenden. Gerade bei offenen Anzahlungen, nicht erbrachten Leistungen oder Gutscheinen ist es wichtig, schnell zu handeln und die eigene Position zu dokumentieren.