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Insolvenzantrag der DI Rhein-Main GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Aschaffenburg hat den Antrag der DI Rhein-Main GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung betrifft das Unternehmen mit Sitz in Elsenfeld, das im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 18428 geführt wird.

Mit der Abweisung mangels Masse stellt das Gericht fest, dass nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Dazu gehören unter anderem Gerichtskosten sowie die Kosten für die Durchführung und Abwicklung des Verfahrens. Ist die vorhandene Masse dafür nicht ausreichend, kann ein reguläres Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden.

Der Antrag stammte von der Schuldnerin selbst. Vertreten wurde die DI Rhein-Main GmbH durch ihren Geschäftsführer Johannes Dreger. Als Verfahrensbevollmächtigte waren Rechtsanwälte Bach Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Aschaffenburg benannt.

Für das Unternehmen bedeutet die Entscheidung, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, weil die finanziellen Mittel dafür fehlen. Eine solche Abweisung ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die wirtschaftliche Lage des Unternehmens angespannt ist und keine ausreichende Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden war.

Die Bekanntmachung wurde am 7. Oktober 2026 veröffentlicht. Der Fall zeigt, dass bei einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit nicht jeder Insolvenzantrag automatisch zu einem eröffneten Verfahren führt. Entscheidend ist auch, ob überhaupt genügend Vermögen vorhanden ist, um das Verfahren tragen zu können.

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