Das Insolvenzgericht Göttingen hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der JNA GmbH mit Sitz in Göttingen am 6. Oktober 2026 mangels Masse abgewiesen. Damit kommt es in diesem Fall nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens, weil nach Auffassung des Gerichts nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Hintergrund der Entscheidung
Betroffen ist die JNA GmbH mit der Anschrift Markt 7, 37073 Göttingen, eingetragen beim Amtsgericht Göttingen unter der Registernummer HRB 207674. Als Geschäftsführer ist Negar Rezaie genannt. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 74 IN 72/26 GOE geführt.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass die vorhandenen wirtschaftlichen Mittel des Unternehmens nach der Prüfung des Gerichts nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen. Dazu zählen unter anderem die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie weitere Verfahrenskosten. Wenn diese Grundlage fehlt, kann das Verfahren nicht eröffnet werden.
Was die Entscheidung für das Unternehmen bedeutet
Für die JNA GmbH ist die Abweisung ein schwerer Einschnitt. Mit der Entscheidung endet die Möglichkeit, die Vermögenswerte im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens geordnet zu sichern und zu verwerten. Für Gläubiger ist dies ebenfalls nachteilig, weil ein offizielles Insolvenzverfahren mit Verteilung der Masse nicht zustande kommt.
Ob und in welchem Umfang noch Vermögenswerte vorhanden sind, geht aus der Bekanntmachung nicht hervor. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Einordnung
Eine Abweisung mangels Masse ist in der Regel ein Hinweis darauf, dass ein Unternehmen finanziell bereits weitgehend erschöpft ist. Solche Entscheidungen werden nur getroffen, wenn keine ausreichende Grundlage für die Durchführung des Insolvenzverfahrens besteht. Für die JNA GmbH ist damit am 6. Oktober 2026 ein wichtiger rechtlicher Schritt mit gravierenden Folgen eingetreten.