Das Insolvenzgericht Lüneburg hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Fire Igloo GmbH mangels Masse abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde die Entscheidung am 29.09.2026 getroffen und am 06.10.2026 veröffentlicht.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, stellt das Gericht fest, dass nicht ausreichend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein reguläres Insolvenzverfahren wird dann nicht eröffnet, weil bereits die Verfahrenskosten nicht gesichert sind.
Für das betroffene Unternehmen bedeutet das in der Regel eine besonders schwierige wirtschaftliche Lage. Gläubiger können ihre Forderungen nicht über ein eröffnetes Insolvenzverfahren sichern oder dort zur Tabelle anmelden, weil es zu einem solchen Verfahren nicht kommt.
Angaben zum Unternehmen
Betroffen ist die Fire Igloo GmbH mit Sitz in Lüneburg, eingetragen beim Amtsgericht Lüneburg unter der Handelsregisternummer HRB 210020. Als Geschäftsführer ist Michael Bartels genannt. Die Geschäftsanschrift lautet Niklas-Luhmann-Straße 14, 21339 Lüneburg.
Einordnung des Falls
Die Abweisung mangels Masse nach § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung ist ein deutliches Zeichen dafür, dass das Unternehmen nicht über genügend Mittel verfügt, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Für Beschäftigte, Geschäftspartner und Gläubiger ist dies regelmäßig mit Unsicherheit verbunden, da offene Forderungen oft nur schwer realisiert werden können.
Der vollständige Beschluss kann laut Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.