Das Insolvenzgericht Braunschweig hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Andreas Köchy Immobilien GmbH mit Sitz in Schöppenstedt abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung erfolgte die Abweisung am 2. Oktober 2026 wegen fehlender Masse. Damit stellte das Gericht fest, dass nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse ist ein formeller Beschluss des Insolvenzgerichts. Sie kommt dann in Betracht, wenn das vorhandene Vermögen eines Unternehmens nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu tragen. In einem solchen Fall wird das eigentliche Insolvenzverfahren nicht eröffnet.
Für das betroffene Unternehmen bedeutet dies nicht automatisch das Ende aller wirtschaftlichen oder rechtlichen Folgen. Vielmehr zeigt der Beschluss, dass die finanziellen Mittel selbst für die Durchführung des Verfahrens nicht ausreichen. Gläubiger müssen ihre Forderungen daher außerhalb eines eröffneten Insolvenzverfahrens weiter verfolgen.
Angaben zum Unternehmen
Die Andreas Köchy Immobilien GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nummer HRB 208356 eingetragen. Sitz des Unternehmens ist Schöppenstedt, die Geschäftsanschrift lautet Neue Straße 4, 38170 Schöppenstedt. Als Geschäftsführer ist Andreas Peter Köchy genannt.
Einordnung des Beschlusses
Der Beschluss wurde im Insolvenzantragsverfahren unter dem Aktenzeichen 272 IN 318/24 c bekannt gemacht. Mit der Abweisung mangels Masse liegt kein eröffnetes Insolvenzverfahren vor. Stattdessen bleibt es bei der gerichtlichen Feststellung, dass die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens für eine geordnete Abwicklung nach Insolvenzrecht nicht ausreicht.
Die amtliche Veröffentlichung erfolgte am 5. Oktober 2026. Der vollständige Beschluss kann nach den Angaben der Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner
Für Gläubiger ist eine Abweisung mangels Masse regelmäßig ein Hinweis darauf, dass offene Forderungen nur eingeschränkt durchsetzbar sein können. Auch Geschäftspartner, Vermieter oder Lieferanten erhalten damit ein klares Signal über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Je nach Situation können weitere rechtliche Schritte außerhalb eines Insolvenzverfahrens erforderlich werden.
Die Bekanntmachung markiert damit einen wichtigen Schritt im Umgang mit der finanziellen Krise des Unternehmens. Sie dokumentiert, dass das Insolvenzgericht keine ausreichende Vermögensmasse für die Eröffnung des Verfahrens feststellen konnte.