Das Amtsgericht Dortmund hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der InSa Elektrotechnik GmbH mit Beschluss vom 5. Oktober 2026 mangels Masse abgewiesen. Damit kam es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens, weil nach Einschätzung des Gerichts nicht genügend Vermögen vorhanden war, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken.
Unternehmen aus dem Elektrohandwerk
Die InSa Elektrotechnik GmbH hat ihren Sitz in Dortmund und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 33393 eingetragen. Als Geschäftszweig wurde Dienstleistungen im Elektrohandwerk angegeben. Gesetzlich vertreten wurde das Unternehmen durch Geschäftsführer Ali Haydar Inal mit Anschrift in Bochum.
Antrag einer Gläubigerin
Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Antrag einer Gläubigerin vom 22. Mai 2026, der am 26. Mai 2026 beim Gericht eingegangen war. Über diesen Antrag entschied das Insolvenzgericht nun erst mehrere Monate später. Mit der Abweisung mangels Masse ist das Ziel, ein Insolvenzverfahren mit geordneter Verwaltung und Verwertung von Vermögenswerten einzuleiten, gescheitert.
Was die Abweisung bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse ist für ein Unternehmen ein schwerwiegendes Signal. Sie bedeutet nicht nur, dass kein Insolvenzverwalter bestellt wird, sondern häufig auch, dass keine ausreichenden Mittel für die Durchführung des Verfahrens vorhanden sind. Für Gläubiger kann dies die Durchsetzung offener Forderungen erheblich erschweren, weil das vorhandene Vermögen zur Kostendeckung nicht ausreicht.
Rechtlicher und wirtschaftlicher Hintergrund
Gerade im Handwerk können bereits ausstehende Forderungen, steigende Betriebskosten oder Liquiditätsengpässe dazu führen, dass ein Unternehmen in eine existenzielle Schieflage gerät. Wird dann ein Insolvenzantrag gestellt, prüft das Gericht zunächst, ob genügend Masse vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, bleibt es bei der Abweisung.
Für die InSa Elektrotechnik GmbH markiert die Entscheidung vom 5. Oktober 2026 damit einen kritischen Punkt. Ob und in welcher Form das Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb fortführt oder ob weitere rechtliche Schritte folgen, ergibt sich aus der Bekanntmachung nicht.