Sparkassen Kunden sollten derzeit bei E Mails besonders vorsichtig sein, die eine angebliche Rückerstattung von Kontoführungsgebühren versprechen. In einer aktuellen Phishing Masche behaupten Betrüger, bei einer Überprüfung des Kontos sei festgestellt worden, dass dem Empfänger zu Unrecht 106,99 Euro an Kontoführungsgebühren berechnet worden seien. Das Geld könne nun vollständig und sofort zurückerstattet werden.
Was zunächst wie eine erfreuliche Nachricht aussieht, ist nach den vorliegenden Informationen ein Betrugsversuch. Ziel ist es, Empfänger dazu zu bringen, einen in der Nachricht enthaltenen Link anzuklicken und anschließend sensible Daten preiszugeben.
Die Täter arbeiten dabei mit einem besonders wirkungsvollen psychologischen Anreiz. Statt allgemein von einer möglichen Erstattung zu sprechen, nennen sie mit 106,99 Euro einen konkreten Betrag. Dadurch soll offenbar der Eindruck entstehen, dass tatsächlich eine individuelle Prüfung des Kontos stattgefunden habe und ein konkreter Erstattungsanspruch festgestellt worden sei.
In der Nachricht wird behauptet, die Rückzahlung müsse über ein angeblich sicheres Kundenportal bestätigt werden. Anschließend solle die Gutschrift unmittelbar auf die hinterlegte Karte erfolgen.
Genau hier liegt die Gefahr. Das vermeintliche Kundenportal kann dazu dienen, persönliche Daten, Zugangsdaten oder andere sensible Informationen abzugreifen. Wer einer solchen Aufforderung folgt, riskiert deshalb nicht nur, keine Rückerstattung zu erhalten, sondern möglicherweise den Zugang zum eigenen Online Banking oder andere wichtige Daten an Betrüger weiterzugeben.
Zusätzlichen Druck erzeugen die Täter durch eine kurze Frist. Die angebliche Rückerstattung müsse innerhalb von 24 Stunden bestätigt werden. Erfolgt keine Reaktion, könne die Erstattung angeblich nicht automatisch vorgenommen werden und sich verzögern.
Solche kurzen Fristen sind ein typisches Mittel bei Phishing Angriffen. Empfänger sollen möglichst schnell handeln und keine Zeit haben, die Nachricht kritisch zu überprüfen oder ihre Sparkasse über einen unabhängigen Kommunikationsweg zu kontaktieren.
Mehrere Merkmale sprechen bei der aktuellen Nachricht für Phishing. Dazu gehören die unpersönliche Anrede mit Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, eine unseriöse beziehungsweise ungewöhnliche Absenderadresse, die überraschende Ankündigung einer Rückerstattung, die kurze Frist von 24 Stunden und insbesondere der enthaltene Link zu einem angeblichen Kundenportal.
Verbraucher sollten sich dabei nicht von der konkreten Summe von 106,99 Euro täuschen lassen. Gerade ein präziser Betrag kann eine Nachricht glaubwürdiger erscheinen lassen. Er ist jedoch kein Beweis dafür, dass die E Mail tatsächlich von einer Sparkasse stammt.
Wer ein Konto bei einer Sparkasse besitzt und überprüfen möchte, ob tatsächlich eine Gutschrift oder Rückerstattung vorliegt, sollte keinesfalls den Link aus einer solchen E Mail verwenden. Stattdessen sollte ausschließlich die bekannte Banking App geöffnet oder die Internetseite der eigenen Sparkasse auf dem gewohnten Weg aufgerufen werden.
Verdächtige Nachrichten sollten nicht beantwortet werden. Auch auf enthaltene Links oder Schaltflächen sollte nicht geklickt werden. Die Nachricht kann anschließend als Spam beziehungsweise Phishing markiert und gelöscht werden.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn nach dem Anklicken eines Links Zugangsdaten, Kartendaten, TAN Nummern oder Freigaben über eine Banking App verlangt werden. In einem solchen Fall sollten keine Daten eingegeben und keine Transaktionen bestätigt werden.
Wer bereits auf den Link geklickt, dort aber noch keine Daten eingegeben hat, sollte die Seite schließen und keine weiteren Schritte durchführen. Wurden dagegen bereits Online Banking Daten oder Kartendaten eingegeben oder eine Freigabe bestätigt, ist schnelles Handeln erforderlich. In diesem Fall sollte die eigene Sparkasse unverzüglich über einen bekannten und unabhängig gewählten Kontaktweg informiert werden. Je nach Situation können außerdem die Sperrung von Zugängen oder Karten und weitere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein.
Wer bereits eine verdächtige Transaktion auf seinem Konto entdeckt, sollte diese ebenfalls unverzüglich melden und sämtliche Beweise sichern. Dazu gehören die Phishing Mail, die Absenderadresse, Screenshots und gegebenenfalls Informationen über bereits eingegebene Daten oder bestätigte Vorgänge.
Die aktuelle Masche zeigt, wie professionell Phishing inzwischen aufgebaut sein kann. Statt mit einer angeblichen Kontosperrung ausschließlich Angst zu erzeugen, arbeiten die Täter diesmal mit einer positiven Botschaft: Der Empfänger soll Geld zurückbekommen. Die Aussicht auf 106,99 Euro soll dazu führen, dass Sicherheitsbedenken in den Hintergrund treten.
Genau deshalb sollten Verbraucher bei unerwarteten Rückerstattungen ebenso vorsichtig sein wie bei angeblichen Sicherheitswarnungen. Eine erfreuliche Nachricht über Geld, das angeblich sofort ausgezahlt werden kann, ist kein Grund, Sicherheitsregeln außer Acht zu lassen.
Die wichtigste Regel lautet deshalb: Keine Rückerstattung über einen Link in einer unerwarteten E Mail bestätigen. Wer prüfen möchte, ob tatsächlich Geld gutgeschrieben wird, sollte dies ausschließlich über die offizielle Banking App oder über den selbst aufgerufenen Online Banking Zugang seiner Sparkasse tun.
Die angeblichen 106,99 Euro können sonst schnell zum Köder für einen wesentlich größeren finanziellen Schaden werden.