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Zwangsvollstreckung gegen DocMorris: Niederländische Konten wegen deutscher Ordnungsgelder gepfändet

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Gegen die niederländische Versandapotheke DocMorris werden in den Niederlanden deutsche Ordnungsgeldbeschlüsse vollstreckt. Dabei wurden nach Angaben der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) Konten des Unternehmens gepfändet. Ein Teil der offenen Beträge konnte auf diesem Weg bereits eingezogen werden.

Hintergrund ist ein langjähriger Rechtsstreit um eine bestimmte Preiswerbung von DocMorris. Das Landgericht Stuttgart hatte dem Unternehmen bereits im Jahr 2020 eine entsprechende Werbung untersagt.

Nach Darstellung der Apothekerkammer wurde die beanstandete Werbung dennoch fortgesetzt. Daraufhin verhängte das Landgericht Stuttgart mehrere Ordnungsgelder.

Im Juli 2024 wurden zunächst 50.000 Euro festgesetzt. Eine dagegen gerichtete Beschwerde von DocMorris wurde später vom Oberlandesgericht Stuttgart zurückgewiesen.

Im April 2025 folgte ein weiteres Ordnungsgeld von 60.000 Euro. Nachdem die beanstandete Werbung nach Darstellung der Kammer weiterhin verwendet worden war, verhängte das Landgericht Stuttgart im Oktober 2025 nochmals 100.000 Euro.

Nach den vorliegenden Informationen sind diese Ordnungsgeldbeschlüsse inzwischen rechtskräftig.

Vollstreckung in den Niederlanden

Ein besonderes Problem bestand darin, die deutschen Ordnungsgelder tatsächlich bei dem in den Niederlanden ansässigen Unternehmen einzutreiben.

Nach Angaben der Rechtsvertreter der Apothekerkammer wurden zumindest die ersten beiden Ordnungsgeldbeschlüsse DocMorris zugestellt, ohne dass anschließend eine Zahlung erfolgte.

Daraufhin leitete die Apothekerkammer die Vollstreckung in den Niederlanden ein. Ein niederländischer Gerichtsvollzieher ließ Konten von DocMorris pfänden. Auf diese Weise konnte bereits ein Teil der Forderungen eingezogen werden.

Das Geld steht dabei nicht der Apothekerkammer zu. Ordnungsgelder fließen grundsätzlich an die Staatskasse.

DocMorris wehrt sich gegen die Pfändung

DocMorris ging in den Niederlanden gerichtlich gegen die Vollstreckung vor.

Das Unternehmen vertrat dabei nach Darstellung der beteiligten Rechtsanwälte unter anderem die Auffassung, dass die Apothekerkammer nicht berechtigt sei, die Forderungen selbst vollstrecken zu lassen, weil die Ordnungsgelder an die Staatskasse zu zahlen seien.

Das zuständige Gericht in Limburg folgte dieser Argumentation in erster Instanz nicht.

Nach den veröffentlichten Informationen kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Apothekerkammer berechtigt sei, die rechtskräftigen Ordnungsgelder zugunsten der zuständigen deutschen Landeskasse auch in den Niederlanden vollstrecken zu lassen, solange die zuständige Kasse die Beitreibung nicht selbst übernommen habe.

Damit wurde die Pfändung in erster Instanz als rechtmäßig bestätigt.

Niederländische Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Ein entscheidender Punkt darf allerdings nicht übersehen werden: Das Urteil des niederländischen Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.

DocMorris kann gegen diese Entscheidung noch Berufung einlegen.

Das Unternehmen wollte sich gegenüber Medien unter Hinweis auf das laufende Verfahren bislang nicht näher äußern.

Deshalb wäre es verfrüht, von einer endgültigen gerichtlichen Klärung der grenzüberschreitenden Vollstreckung zu sprechen.

Behauptete Millionensumme mit Vorsicht zu behandeln

Besondere Vorsicht ist auch bei Berichten geboten, wonach dem deutschen Staat in den vergangenen Jahren Ordnungsgelder in Millionenhöhe entgangen sein sollen.

Diese Angabe stammt nach den vorliegenden Informationen von den Rechtsanwälten der Apothekerkammer Nordrhein.

Sie bedeutet nicht, dass im jetzt vollstreckten Verfahren automatisch Forderungen in Millionenhöhe gegen DocMorris bestehen.

Für den konkret beschriebenen Vorgang sind insbesondere die Ordnungsgelder von 50.000 Euro, 60.000 Euro und 100.000 Euro dokumentiert.

Die darüber hinausgehende Gesamtsumme sollte deshalb nur als Darstellung der Kammerseite beziehungsweise ihrer Rechtsvertreter wiedergegeben werden.

Keine Insolvenz und keine Pfändung des gesamten Unternehmens

Für Verbraucher ist außerdem eine wichtige Unterscheidung notwendig.

Die Formulierung, die „Versand-Apotheke wird gepfändet“, kann den falschen Eindruck vermitteln, DocMorris befinde sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder sogar in einem Insolvenzverfahren.

Das ist nach den vorliegenden Informationen nicht der Fall.

Gegenstand des Vorgangs ist vielmehr eine Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung bestimmter deutscher Ordnungsgeldbeschlüsse. Dazu wurden Konten des Unternehmens in den Niederlanden gepfändet.

Aus dem Verfahren lässt sich deshalb weder eine Zahlungsunfähigkeit noch eine Insolvenz von DocMorris ableiten.

Fall könnte über DocMorris hinaus Bedeutung haben

Der Vorgang ist dennoch bemerkenswert. Er betrifft die Frage, wie rechtskräftige deutsche Ordnungsgeldbeschlüsse gegenüber einem Unternehmen durchgesetzt werden können, das seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat.

Die Apothekerkammer Nordrhein sieht in der Entscheidung des niederländischen Gerichts deshalb eine grundsätzliche Bestätigung dafür, dass ein Unternehmenssitz im europäischen Ausland die Vollstreckung deutscher Gerichtsentscheidungen nicht grundsätzlich verhindert.

Ob diese Einschätzung auch nach einem möglichen Berufungsverfahren Bestand hat, bleibt abzuwarten.

Fest steht derzeit: Rechtskräftig verhängte deutsche Ordnungsgelder gegen DocMorris wurden in den Niederlanden vollstreckt und dabei Konten des Unternehmens gepfändet. Ein niederländisches Gericht hat diese Vorgehensweise in erster Instanz bestätigt. Diese Entscheidung selbst ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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