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Kortner Druck GmbH in Bietigheim-Bissingen: Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Das Insolvenzgericht Heilbronn hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 IN 1235/26 am 01.10.2026 Sicherungsmaßnahmen über die Kortner Druck GmbH mit Sitz in Bietigheim-Bissingen angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung soll damit verhindert werden, dass sich die Vermögenslage der Firma bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag weiter verschlechtert.

Womit sich das Unternehmen nach außen befasst

Nach Angaben der eigenen Firmenwebsite ist die Kortner Druck GmbH ein Druckunternehmen in Bietigheim-Bissingen. Sie bietet Druck- und Printprodukte an, darunter Geschäftsdrucksachen, Dokumente, Marketingprodukte, Fotobücher und sogenannte Steinbriefe. Die Firma beschreibt sich als traditionsreicher Familienbetrieb mit mehr als 75 Jahren Tätigkeit. In Branchenverzeichnissen wird sie ebenfalls als Druckerei beziehungsweise Formulardruckerei geführt. Der Unternehmensgegenstand lässt sich damit als Druck- und Printdienstleistung belegen; weitere Angaben sollten nur mit Vorsicht verwendet werden, wenn sie nicht aus einer amtlichen oder firmeneigenen Quelle stammen.

Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten

Die Anordnung ist noch keine Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie ist zunächst eine Schutzmaßnahme nach der Insolvenzordnung. Vereinfacht gesagt: Das Gericht friert die Lage ein, damit Vermögen gesichert und nicht unkontrolliert beiseite geschafft oder verteilt wird. Deshalb sind Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin grundsätzlich untersagt oder werden vorläufig gestoppt. Außerdem dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam vorgenommen werden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marko Lachmann, Christophstraße 3, 70178 Stuttgart, bestellt. Er soll das Vermögen überwachen, sichern und erhalten. Nach der Bekanntmachung darf die Gesellschaft über Bankkonten und Forderungen nicht mehr frei verfügen; diese Befugnisse gehen insoweit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Auch Kunden, die der Firma noch Geld schulden, dürfen grundsätzlich nicht mehr an die Gesellschaft selbst zahlen, sondern sollen nur noch nach den gerichtlichen Vorgaben leisten.

Was das für Kunden, Lieferanten und Gläubiger heißen kann

Für Kunden kann das bedeuten, dass laufende Aufträge, Lieferungen oder Zahlungen zunächst überprüft werden. Neue Bestellungen sind nicht automatisch unwirksam, aber die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ist unsicher. Lieferanten und andere Gläubiger sollten damit rechnen, dass offene Forderungen im Verfahren angemeldet werden müssen, falls das Verfahren eröffnet wird. Ob und in welchem Umfang Forderungen später erfüllt werden, hängt vom weiteren Verlauf ab.

Für Anleger sind solche Maßnahmen nur dann relevant, wenn sie überhaupt wirtschaftlich mit dem Unternehmen verbunden sind. In jedem Fall gilt: Die Anordnung spricht für eine angespannte finanzielle Situation, sagt aber noch nichts darüber aus, ob das Unternehmen am Ende fortgeführt oder abgewickelt wird.

Was Betroffene jetzt tun können: Wer noch offene Rechnungen, laufende Verträge oder ausstehende Lieferungen mit der Kortner Druck GmbH hat, sollte Unterlagen sichern, keine eigenmächtigen Zahlungen an die Gesellschaft leisten und auf Nachrichten des vorläufigen Insolvenzverwalters achten. Gläubiger sollten ihre Forderungen geordnet dokumentieren und später prüfen, ob und wann eine Forderungsanmeldung nötig wird.

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