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Insolvenzantrag der ROHBAU PROFI S.R.L. mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Offenbach am Main hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ROHBAU PROFI S.R.L. abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung vom 1. Oktober 2026 erfolgte die Ablehnung mangels Masse. Das bedeutet, dass nicht genügend Vermögenswerte vorhanden waren, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Betroffen ist das Unternehmen mit Sitz in Dietzenbach, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der Handelsregisternummer HRB 54249. Als vertretungsberechtigte Person wird Bogdan-Mihai Gavriliuc genannt. Die veröffentlichte Entscheidung trägt das Aktenzeichen 8 IN 22/26.

Eine Abweisung mangels Masse ist für Unternehmen ein besonders einschneidender Schritt. Sie zeigt, dass bereits im Vorfeld des eigentlichen Insolvenzverfahrens keine ausreichenden Mittel mehr vorhanden sind, um Verfahrenskosten, Gutachten und weitere notwendige Ausgaben zu finanzieren. Für Gläubiger kann das bedeuten, dass Forderungen nur noch schwer oder gar nicht durchgesetzt werden können.

Für die ROHBAU PROFI S.R.L. markiert die Entscheidung vom 1. Oktober 2026 damit einen deutlichen Einschnitt in der Unternehmensentwicklung. Ob und in welchem Umfang noch verwertbares Vermögen vorhanden ist, lässt sich aus der Bekanntmachung allein nicht entnehmen. Fest steht jedoch, dass das Gericht den Insolvenzantrag nicht zur Eröffnung des Verfahrens zugelassen hat.

Die amtliche Mitteilung stammt vom Amtsgericht Offenbach am Main. Mit der Abweisung mangels Masse ist das Insolvenzverfahren in der beantragten Form nicht eröffnet worden.

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