Das Insolvenzgericht München hat am 1. Oktober 2026 im Verfahren 1508 IN 3616/26 Sicherungsmaßnahmen gegen die LTB400 Aviation Software GmbH mit Sitz in Garching angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt. Ziel ist es, das Vermögen der Firma vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, solange über den Insolvenzantrag entschieden wird.
Nach den öffentlich auffindbaren Firmenangaben ist die Gesellschaft seit Jahren im Bereich Software und IT-Dienstleistungen tätig. Mehrere Unternehmensverzeichnisse und der Internetauftritt der Firma beschreiben den Schwerpunkt als Entwicklung und Vertrieb von Software für Wartungs- und Instandhaltungsprozesse in der Luftfahrt, insbesondere für sogenannte MRO-Betriebe, also Unternehmen aus Maintenance, Repair and Overhaul. Als Unternehmensgegenstand ist außerdem EDV-Beratung und die damit zusammenhängende Tätigkeit dokumentiert. Die Firma ist im Handelsregister beim Amtsgericht München unter HRB 64417 eingetragen. Soweit aus den Quellen ersichtlich, ist dies die heute bekannte Geschäftstätigkeit; weitergehende Angaben lassen sich aus den zugänglichen Unterlagen nicht sicher belegen.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung verliert die Firma nicht automatisch ihre Geschäftsfähigkeit. Aber: Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das heißt vereinfacht: Die Firma kann nicht mehr frei über Geld, Konten, Waren oder wichtige Vermögenswerte entscheiden. Auch das Einziehen von Außenständen fällt unter diese Anordnung. Ein solcher Schritt soll verhindern, dass Vermögen vor dem eigentlichen Insolvenzverfahren beiseitegeschafft oder vermindert wird.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel W. Bierbach aus München bestellt. Er prüft nun die wirtschaftliche Lage, sichert Vermögenswerte und verschafft sich einen Überblick über Forderungen, Verträge und laufende Zahlungen. Ob es später zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, entscheidet das Gericht erst nach weiterer Prüfung.
Was das für Kunden, Anleger und Gläubiger heißen kann
Für Kunden kann das bedeuten, dass laufende Leistungen verzögert werden oder nur noch unter Aufsicht weiterlaufen. Neue Verträge oder Zahlungen sollten besonders vorsichtig geprüft werden. Wer bereits Geld gezahlt hat, sollte Belege sichern und prüfen, ob noch eine offene Lieferung oder Leistung aussteht. Anleger oder andere Geldgeber müssen damit rechnen, dass Ansprüche nur noch im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, falls es dazu kommt.
Für Gläubiger ist wichtig: Forderungen sollten vollständig dokumentiert werden. Rechnungen, Verträge, Mahnungen und Zahlungsnachweise gehören jetzt sorgfältig zusammengefasst. Auch wenn die endgültige Insolvenz noch nicht eröffnet ist, ist die Lage ernst. Die Sicherungsmaßnahmen sind ein deutliches Zeichen dafür, dass das Gericht das Vermögen der Firma schützen will.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Unterlagen sofort sichern, offene Forderungen prüfen und keine voreiligen Annahmen treffen. Wer Kunde oder Gläubiger der LTB400 Aviation Software GmbH ist, sollte sich auf mögliche Einschränkungen im Geschäftsbetrieb einstellen und Mitteilungen des vorläufigen Insolvenzverwalters abwarten. Wichtig ist jetzt vor allem, Fristen und Schreiben des Gerichts genau zu beachten.