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Insolvenzantrag der STRUKTUR & FARBE MALERBETRIEB RUSCHEL UG mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat den Antrag der STRUKTUR & FARBE MALERBETRIEB RUSCHEL Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Betroffen ist das in Altlandsberg ansässige Unternehmen mit Sitz in OT Bruchmühle/Radebrück 4, das im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter HRB 19377 FF geführt wird.

Die Entscheidung bedeutet, dass aus Sicht des Insolvenzgerichts nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden war, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Stattdessen endet das Verfahren bereits vor der eigentlichen Durchführung, weil die erforderliche Masse fehlt.

Hintergrund der Entscheidung

Der Antrag betraf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Gesellschaft. Als gesetzlicher Vertreter war Geschäftsführer David Ruschel benannt. Über den Antrag entschied das Insolvenzgericht Frankfurt (Oder) im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 IN 297/26.

Die Abweisung mangels Masse ist ein Hinweis darauf, dass das Unternehmen seine fälligen Verpflichtungen offenbar nicht mehr erfüllen konnte und zugleich nicht über ausreichende Mittel verfügte, um die Verfahrenskosten zu tragen. Für die betroffene Gesellschaft ist dies ein schwerwiegender Einschnitt, da damit kein geordnetes Insolvenzverfahren mit den typischen Verfahrensschritten eröffnet wird.

Folgen für das Unternehmen

Für die STRUKTUR & FARBE MALERBETRIEB RUSCHEL UG kann die Entscheidung erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben. Ohne eröffnetes Insolvenzverfahren findet keine reguläre Abwicklung unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters statt. Gläubiger müssen ihre Forderungen daher auf anderem Wege prüfen und gegebenenfalls individuell verfolgen.

Ob und in welcher Form das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit fortführt, lässt sich aus der Bekanntmachung allein nicht entnehmen. Sicher ist jedoch, dass das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nicht angenommen hat, weil die finanzielle Grundlage dafür fehlte.

Einordnung der Bekanntmachung

Die Veröffentlichung vom 30. September 2026 dokumentiert einen amtlichen Beschluss im Zusammenhang mit dem insolvenzrechtlichen Verfahren der Gesellschaft. Für die Öffentlichkeit ist sie ein formeller Hinweis darauf, dass das Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist, die nach Einschätzung des Gerichts nicht mehr im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens bearbeitet werden konnte.

Die STRUKTUR & FARBE MALERBETRIEB RUSCHEL Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Altlandsberg ist damit von einer Abweisung ihres Insolvenzantrags betroffen. Maßgeblich für die Entscheidung war allein der fehlende Massebestand zur Durchführung des Verfahrens.

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