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C & S Aktiengesellschaft: Vorläufige Insolvenzverwaltung in Augsburg angeordnet

Beim Insolvenzgericht Augsburg ist im Verfahren IN 936/26 gegen die C & S Aktiengesellschaft mit Sitz in Augsburg am 30.09.2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Nach der Bekanntmachung dürfen Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam werden. Bestellt wurde der Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic aus Augsburg.

Wofür die C & S Aktiengesellschaft steht

Nach öffentlich zugänglichen Register- und Unternehmensangaben ist der Unternehmensgegenstand der C & S Aktiengesellschaft seit Jahren der Handel mit EDV-Hard- und Software sowie die Entwicklung von Software- und Internetlösungen; außerdem werden Consulting, Schulung und Service genannt. Mehrere Branchenverzeichnisse und Unternehmensprofile ordnen die Firma dem Software- und IT-Umfeld zu. Die Gesellschaft tritt zudem im Umfeld der C&S-Gruppe auf, die Softwarelösungen und Dienstleistungen für die Sozialwirtschaft anbietet. Das ist durch aktuelle Unternehmensdarstellungen belegbar; darüber hinausgehende Details sollten nur mit Vorsicht übernommen werden, weil nicht alle Angaben aus amtlichen Unterlagen frei einsehbar sind.

Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie ist eine Schutzmaßnahme nach der Insolvenzordnung, damit das Vermögen der Schuldnerin nicht durch einzelne Verfügungen geschmälert wird, bevor das Gericht über den Insolvenzantrag entschieden hat. In diesem Stadium bleibt die Gesellschaft grundsätzlich handlungsfähig, aber wichtige Geschäfte sind eingeschränkt: Verfügungen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, und dazu zählt laut Bekanntmachung auch die Einziehung von Außenständen.

Für Kunden kann das bedeuten, dass laufende Verträge zunächst weiterbestehen, Leistungen aber stärker vom Stand des Verfahrens abhängen. Für Anleger oder Geschäftspartner ist wichtig: Zahlungen an die Gesellschaft, neue Bestellungen oder Abschlüsse größerer Verträge sollten sorgfältig geprüft werden. Gläubiger müssen damit rechnen, dass offene Forderungen im weiteren Verfahren geordnet angemeldet werden müssen, falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Welche Forderungen wie behandelt werden, entscheidet erst das Gericht im weiteren Verlauf.

Für Betroffene ist außerdem wichtig, dass die Bekanntmachung keine Aussage über Schuld oder Betrug enthält. Sie zeigt zunächst nur, dass das Gericht Vermögenswerte sichern will. Der Firmen­sitz der Schuldnerin ist Augsburg; die in der Bekanntmachung genannte Anschrift lautet Alois-Senefelder-Allee 1, 86153 Augsburg.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten Unterlagen, Rechnungen, Verträge und Zahlungsbelege sofort sichern. Kunden sollten offene Aufträge und die weitere Leistungserbringung direkt und schriftlich klären. Gläubiger sollten ihre Forderungen dokumentieren und Fristen des Gerichts im Blick behalten. Wer als Geschäftspartner mit der C & S Aktiengesellschaft verbunden ist, sollte neue Zahlungen oder Lieferungen nur nach genauer Prüfung und gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter veranlassen.

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