Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen
Das Amtsgericht Krefeld hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frostmeister UG (haftungsbeschränkt) mit Beschluss vom 25.09.2026 mangels Masse abgewiesen. Damit kam es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens, weil nach Einschätzung des Gerichts nicht genügend Vermögenswerte vorhanden waren, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war bereits am 15.01.2025 bei Gericht eingegangen und stammte von einer Gläubigerin. Entscheidend für die Abweisung war letztlich, dass die vorhandene Insolvenzmasse nicht ausreichte, um die Durchführung des Verfahrens wirtschaftlich zu rechtfertigen.
Unternehmen aus dem Bereich Kälte- und Klimatechnik
Die Frostmeister UG (haftungsbeschränkt) hat ihren Sitz in Tönisvorst und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14319 eingetragen. Als Geschäftszweig wird die Reparatur, Wartung und Montage im Bereich der Kälte- und Klimatechnik sowie der Handel mit kältetechnischen Komponenten angegeben.
Das Unternehmen wurde gesetzlich durch den Geschäftsführer Daniel Adrian Draga vertreten. Als Anschrift des Unternehmens ist die Benrader Straße 50, 47918 Tönisvorst, verzeichnet.
Was eine Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse ist für ein Unternehmen ein gravierender Schritt. Sie bedeutet, dass das Gericht zwar einen Insolvenzantrag geprüft hat, das Verfahren aber nicht eröffnet wird, weil kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu tragen. In solchen Fällen bleibt häufig keine geordnete insolvenzrechtliche Abwicklung mehr möglich.
Für Gläubiger kann das bedeuten, dass offene Forderungen nur noch schwer oder gar nicht durchgesetzt werden können. Auch für das betroffene Unternehmen selbst ist die Situation meist ein deutliches Zeichen einer wirtschaftlichen Krise.
Chronologie des Verfahrens
Der Insolvenzantrag ging am 15.01.2025 beim Gericht ein. Nach der Prüfung des Falls entschied das Amtsgericht Krefeld am 25.09.2026, den Antrag mangels Masse abzuweisen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 30.09.2026.
Damit ist das Verfahren in dieser Phase beendet worden, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wurde.