Gericht weist Insolvenzantrag ab
Im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 413/26 hat das Insolvenzgericht Fürth den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MB CACIC. GmbH abgewiesen. Die Entscheidung wurde am 30.09.2026 veröffentlicht.
Nach der amtlichen Bekanntmachung betrifft das Verfahren die in Herzogenaurach ansässige Gesellschaft MB CACIC. GmbH mit Sitz in der INA-Ring 6, 91074 Herzogenaurach. Als Geschäftsführer ist Cacic Bozidar genannt.
Abweisung mangels Masse
Das Gericht hat den Insolvenzantrag nicht eröffnet, weil die für die Durchführung des Verfahrens erforderlichen Mittel nicht vorhanden sind. In der Bekanntmachung heißt es, dass der Antrag der antragstellenden Gläubigerin mangels Masse abgewiesen wird.
Eine solche Entscheidung bedeutet, dass das Unternehmen nach der Einschätzung des Gerichts nicht über genügend verwertbares Vermögen verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit unterbleibt die eigentliche Verfahrenseröffnung.
Einordnung für das Unternehmen
Für die MB CACIC. GmbH ist die Abweisung des Insolvenzantrags ein deutliches Signal für eine wirtschaftlich angespannte Lage. Für Gläubiger kann dies bedeuten, dass eine Durchsetzung offener Forderungen erschwert oder faktisch aussichtslos wird, wenn keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind.
Ob und in welchem Umfang das Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb fortführt, geht aus der Veröffentlichung nicht hervor. Sicher ist lediglich, dass das Insolvenzverfahren in diesem Fall nicht eröffnet wurde, weil die Masse nicht ausreichte.
Hintergrund der Veröffentlichung
Die amtliche Bekanntmachung stammt aus dem Insolvenzverfahren vor dem Insolvenzgericht Fürth und ist im Registerbezug mit dem Amtsgericht Fürth sowie der Handelsregisternummer HRB 20215 verknüpft. Die Veröffentlichung dient dazu, den Verfahrensstand öffentlich transparent zu machen.
Mit der Abweisung mangels Masse ist das Verfahren zunächst beendet, ohne dass es zu einer regulären Insolvenzabwicklung kommt. Für das betroffene Unternehmen bleibt damit vor allem die wirtschaftliche Ausgangslage entscheidend, ob sich künftig noch Lösungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens ergeben.