Das Amtsgericht Wuppertal hat den am 1. April 2026 eingegangenen Antrag der RSTEC UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Der Beschluss wurde am 25. September 2026 erlassen. Als Grund nennt das Gericht, dass nicht ausreichend Masse vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen.
Verfahren vor dem Amtsgericht Wuppertal
Betroffen ist die RSTEC UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Remscheid, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31792. Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen 506 IN 16/26. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführer Wiliam Tarantino, Alexander Badulin und Daniele Latino.
Abweisung mangels Masse
Mit der Abweisung mangels Masse stellt das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein solches Ergebnis bedeutet in der Regel, dass das Verfahren nicht eröffnet wird, weil schon die notwendigen Verfahrenskosten nicht gesichert sind.
Bedeutung für das Unternehmen
Für die RSTEC UG bedeutet die Entscheidung, dass das Insolvenzverfahren nicht in der vorgesehenen Form fortgeführt wird. Statt einer regulären Eröffnung endet das Verfahren an dieser Stelle mit der Feststellung fehlender Masse. Für Gläubiger kann dies die Durchsetzung von Forderungen zusätzlich erschweren, da kein eröffnetes Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter zustande kommt.
Einordnung der Entscheidung
Die Abweisung mangels Masse ist ein deutliches Signal für eine wirtschaftlich angespannte Lage des Unternehmens. Sie zeigt, dass selbst für die Durchführung des Verfahrens keine ausreichenden Mittel vorhanden waren. Die amtliche Bekanntmachung macht damit öffentlich, dass das Insolvenzverfahren gegen die RSTEC UG nicht eröffnet wurde.
Der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal datiert auf den 25. September 2026 und wurde am 30. September 2026 veröffentlicht.