Das Amtsgericht Krefeld hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Komfort-Bau UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Krefeld mangels Masse abgewiesen. Damit kam es nicht zu einer regulären Eröffnung des Insolvenzverfahrens, weil nach der Einschätzung des Gerichts nicht genügend Vermögen vorhanden war, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Hintergrund des Verfahrens
Betroffen ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 18503 eingetragene Komfort-Bau UG (haftungsbeschränkt) mit Geschäftsanschrift in der Bruckersche Straße 68, 47839 Krefeld. Geschäftsgegenstand des Unternehmens sind Bauarbeiten und ein Hausmeisterservice. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Berat Kalkji.
Entscheidung des Gerichts
Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Antrag einer Gläubigerin vom 06.05.2026, der am 07.05.2026 bei Gericht einging. Mit Beschluss vom 28.09.2026 wies das Amtsgericht Krefeld den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens jedoch mangels Masse ab. Die amtliche Veröffentlichung erfolgte am 30.09.2026 unter dem Aktenzeichen 500 IN 156/26.
Bedeutung der Abweisung mangels Masse
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen. Das Gericht eröffnet das Verfahren in einem solchen Fall nicht. Für Gläubiger kann dies bedeuten, dass ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geordnet durchgesetzt werden können.
Einordnung für das Unternehmen
Für die Komfort-Bau UG ist die Entscheidung ein schwerwiegender Schritt. Die Abweisung mangels Masse ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die finanzielle Lage des Unternehmens nicht ausreicht, um ein Insolvenzverfahren praktisch durchzuführen. Welche weiteren rechtlichen oder wirtschaftlichen Folgen sich daraus ergeben, hängt von den Umständen des Einzelfalls und möglichen anschließenden Entwicklungen ab.