Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DaLaLe UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Düsseldorf mangels Masse abgewiesen. Grundlage der Entscheidung ist, dass nach Auffassung des Gerichts nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Gerichtliche Entscheidung
Die amtliche Bekanntmachung des Insolvenzgerichts verweist auf das Aktenzeichen 503 IN 70/26. Der Eröffnungsantrag war am 26.03.2026 bei Gericht eingegangen. Mit Beschluss vom 29.09.2026 wurde das Verfahren nicht eröffnet, da die Voraussetzungen für eine Durchführung des Insolvenzverfahrens nicht erfüllt waren.
Hintergrund der Abweisung
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Gericht davon ausgeht, dass das vorhandene Vermögen der betroffenen Gesellschaft nicht ausreicht, um die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Dazu zählen unter anderem Gerichtskosten und die Vergütung einer Insolvenzverwaltung. Wenn diese Kosten nicht gedeckt werden können, wird der Insolvenzantrag nicht weiterverfolgt.
Betroffenes Unternehmen
Betroffen ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 106827 eingetragene DaLaLe UG (haftungsbeschränkt), Ulmenstraße 171, 40468 Düsseldorf. Gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft ist Geschäftsführer Michal Stimel.
Einordnung für Gläubiger und Geschäftspartner
Für Gläubiger kann eine solche Entscheidung bedeuten, dass Forderungen nicht über ein reguläres Insolvenzverfahren gesichert oder verteilt werden. Statt einer geordneten Verwertung im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens bleibt die Durchsetzung offener Ansprüche oft schwieriger und hängt von den noch vorhandenen Vermögenswerten des Unternehmens ab.
Datum der Veröffentlichung
Die Bekanntmachung wurde am 30.09.2026 veröffentlicht. Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf datiert vom 29.09.2026.