Über das Vermögen der IMPA Baudienstleistung GmbH mit Sitz in Neumünster läuft beim Insolvenzgericht Neumünster das Verfahren unter dem Aktenzeichen 91 IN 61/26. Nach der amtlichen Bekanntmachung vom 30.09.2026 wurde am 29.09.2026 um 12:45 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Christian Krüger aus Kiel.
Womit sich das Unternehmen nach außen befasst
Nach den öffentlich auffindbaren Register- und Firmendaten ist die Gesellschaft im Handelsregister Kiel unter HRB 18395 KI eingetragen. Als Unternehmensgegenstand wird dort vor allem die Erbringung von Baudienstleistungen aller Art genannt, soweit dafür keine besondere Genehmigung erforderlich ist, sowie die Vermittlung von Baudienstleistungen. In Unternehmensdatenbanken wird die Tätigkeit außerdem sinngemäß als sonstige wirtschaftliche Dienstleistung eingeordnet. Nach den auffindbaren Angaben ist das Unternehmen seit 2017 am Markt registriert; frühere Firmierungen und Adressen deuten auf einen längeren Geschäftsbetrieb in Neumünster hin. Weitergehende, belastbar belegte Angaben zu konkreten Projekten, Auftraggebern oder einer eigenen Website waren in der Recherche nicht eindeutig auffindbar.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens, aber ein wichtiger Sicherungsschritt. Das Gericht will damit das Vermögen der Schuldnerin schützen, damit es nicht durch einzelne Verfügungen geschmälert oder unübersichtlich wird. Deshalb gilt: Verfügungen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das betrifft ausdrücklich auch das Einziehen von Außenständen, also das Eintreiben offener Forderungen.
Für Laien heißt das: Die Geschäftsführung bleibt zwar grundsätzlich im Amt, kann aber nicht mehr frei über die Mittel des Unternehmens verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft die wirtschaftliche Lage, sichert Werte und verschafft dem Gericht einen Überblick. Erst danach entscheidet sich, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und wie es weitergeht.
Was Kunden, Anleger und Gläubiger jetzt wissen sollten
Für Kunden kann die Anordnung bedeuten, dass neue Aufträge, Zahlungen oder Rückabwicklungen vorsichtiger geprüft werden müssen. Wer bereits Leistungen bestellt oder angezahlt hat, sollte Unterlagen, Rechnungen und Zahlungsbelege gut sichern. Gläubiger, also etwa Lieferanten oder Vertragspartner mit offenen Forderungen, müssen damit rechnen, dass sie ihre Ansprüche später im Insolvenzverfahren anmelden müssen. Wer Geld von der Gesellschaft fordert, sollte deshalb keine eigenmächtigen Sonderabsprachen treffen, sondern auf die weiteren Informationen des Gerichts und des vorläufigen Insolvenzverwalters warten.
Einordnung: Die amtliche Bekanntmachung sagt zunächst nur, dass das Vermögen der IMPA Baudienstleistung GmbH in Neumünster geschützt werden soll. Sie sagt noch nicht, warum die wirtschaftliche Krise eingetreten ist oder wie hoch mögliche Forderungsausfälle sind.
Was Betroffene jetzt tun können: Belege, Verträge und E-Mails sichern, offene Forderungen genau prüfen und die weitere Entwicklung abwarten. Wer Gläubiger ist, sollte sich auf eine spätere Forderungsanmeldung einstellen. Wer Kunde ist, sollte Zahlungen und neue Beauftragungen erst nach Klärung der Lage vornehmen.