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Insolvenz bei Johannes Neu GmbH: Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Das Insolvenzgericht Lörrach hat im Verfahren 8 IN 190/26 am 29.09.2026 um 15:00 Uhr Sicherungsmaßnahmen gegen die Johannes Neu GmbH mit Sitz in Weil am Rhein angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister Freiburg unter HRB 412764 eingetragen. Nach den vorliegenden, teils handelsregisternahen und pressebasierten Angaben ist die Firma seit vielen Jahren als Karosserie- und Lackierbetrieb tätig; genannt werden unter anderem Fahrzeuglackierungen, Karosseriebau, Unfallreparaturen und weitere Werkstattleistungen rund ums Auto. Diese Einordnung wird durch mehrere Quellen gestützt, allerdings sind einzelne Detailangaben aus nichtamtlichen Verzeichnissen mit Vorsicht zu lesen. Nach einem Lokalbericht aus dem Jahr 2021 war der Betrieb unter der Bezeichnung Johannes Neu Lackdesign in Weil am Rhein bekannt.

Was die Anordnung rechtlich bedeutet

Die veröffentlichte Entscheidung ist noch keine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin bis zur weiteren Entscheidung zu sichern. Das Gericht untersagt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen weitgehend und ordnet an, dass Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Stefanie Wehrle-Gressler aus Lörrach bestellt. Sie ist nach der Bekanntmachung nicht die allgemeine Vertreterin der Gesellschaft, sondern soll Vermögen sichern, Zahlungen überwachen und prüfen, ob die Kosten des Verfahrens gedeckt werden können. Außerdem soll sie als Sachverständige untersuchen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das Unternehmen fortgeführt werden kann.

Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger

Für Kunden kann das bedeuten, dass laufende Aufträge, Reparaturen oder Zahlungen zunächst nur noch kontrolliert abgewickelt werden. Wer bereits bezahlt hat oder noch eine Leistung erwartet, sollte Belege und Korrespondenz sorgfältig sichern. Anlegerhinweise liegen nach der Bekanntmachung nicht vor; soweit Forderungen gegen die Gesellschaft bestehen, sind diese nun in erster Linie ein Thema für das Insolvenzverfahren. Gläubiger dürfen nach der Anordnung nicht mehr an die Schuldnerin zahlen, sondern sollen sich an die vorläufige Insolvenzverwalterin halten. Auch Kontoguthaben und Außenstände werden von ihr gesichert und eingezogen. Das soll verhindern, dass Vermögen vor einer möglichen Verfahrenseröffnung verloren geht.

Was Betroffene jetzt tun können: Offene Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und E-Mails sofort sammeln. Wer eine Forderung gegen die Johannes Neu GmbH hat, sollte keine Zahlungen an die Gesellschaft leisten, sondern die weitere Entwicklung abwarten und sich an die im Beschluss genannte vorläufige Insolvenzverwalterin wenden. Bei offenen Werkstattaufträgen ist es sinnvoll, den aktuellen Stand schriftlich zu dokumentieren und Fristen genau zu prüfen.

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