Das Insolvenzgericht Ulm hat im Verfahren 3 IN 324/26 gegen die nulleins.digital GmbH mit Sitz in Ulm am 29.09.2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Für Laien heißt das: Noch ist nicht automatisch entschieden, ob das Insolvenzverfahren am Ende eröffnet wird. Aber das Gericht hat schon vorläufige Schutzmaßnahmen erlassen, damit bis zur Entscheidung kein Vermögen beiseitegeschafft oder vermindert wird.
Nach den öffentlich zugänglichen Angaben ist nulleins.digital eine Marketing- und Digitalagentur aus Ulm. Auf der Firmenwebsite beschreibt sich das Unternehmen als Full-Service-Marketing-Agentur. Genannt werden dort unter anderem Leistungen rund um Websites, Suchmaschinenoptimierung, Social Media, Performance-Marketing, Webdesign, Online-Shops und barrierefreie Websites. Auch im Impressum wird die Firma als Marketing-Agentur in Ulm mit Sitz in der Söflinger Straße 70 geführt. Ein Handelsregisterauszug war in dieser Recherche nicht direkt abrufbar; die Webangaben sprechen aber klar für eine Tätigkeit im Bereich Digital- und Online-Marketing.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Der Beschluss stellt die Schuldnerin unter starke gerichtliche Kontrolle. Der Firma wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Das bedeutet: Die Geschäftsführung darf über das Vermögen der Gesellschaft nicht mehr frei verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann von der Kanzlei Anchor in Ulm bestellt.
Außerdem untersagt das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft. Laufende Zivilprozesse können unterbrochen werden. Bankguthaben und Forderungen der Firma sollen gesichert werden; Drittschuldner, also etwa Kunden oder Geschäftspartner mit offenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma, sollen nicht mehr an die Gesellschaft zahlen, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Für die Firma selbst bedeutet das: Der Geschäftsbetrieb kann noch weiterlaufen, aber nur unter Aufsicht und mit starken Einschränkungen.
Was Kunden, Anleger und Gläubiger jetzt wissen sollten
Für Kunden kann das bedeuten, dass Aufträge, laufende Projekte oder bereits bezahlte Leistungen unsicher werden. Ob und wie Verträge erfüllt werden, hängt vom weiteren Verfahren ab. Wer noch Geld von der nulleins.digital GmbH verlangt, ist Gläubiger und sollte seine Forderung dokumentieren. Anleger gibt es bei einer klassischen GmbH zwar meist nicht in Form von Börsenanlegern; wer der Firma dennoch Geld über Darlehen, Vorauszahlungen oder andere Finanzierungen gegeben hat, sollte seine Ansprüche genau prüfen und Belege sichern.
Wichtig ist: Die Anordnung sagt noch nichts darüber aus, ob das Unternehmen endgültig insolvent ist oder ob eine Sanierung möglich bleibt. Sie soll zunächst nur die Vermögenslage sichern und aufklären, ob die Masse überhaupt die Verfahrenskosten decken kann.
Was Betroffene jetzt tun können: Verträge, Rechnungen, Mahnungen und Zahlungsnachweise sammeln, offene Forderungen schriftlich festhalten und keine weiteren Zahlungen leisten, ohne den weiteren Verfahrensgang zu prüfen. Wer als Kunde, Lieferant oder sonstiger Gläubiger betroffen ist, sollte die Entwicklung im Verfahren 3 IN 324/26 genau beobachten und bei größeren Beträgen rechtlichen Rat einholen.