Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3605 IN 6235/26 am 29.09.2026 Sicherungsmaßnahmen gegen die König Werkstatt Service Köpenick GmbH mit Sitz in Berlin angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung soll damit verhindert werden, dass sich die Vermögenslage der Gesellschaft bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag weiter verschlechtert.
Recherchen zu den öffentlich auffindbaren Unternehmensangaben zeigen: Die Firma war unter der Adresse Wendenschloßstraße 290 in 12557 Berlin geführt und war nach Handelsregister- und Firmenverzeichniseinträgen im Bereich Kfz-Instandsetzung, Handel mit Kraftfahrzeugen sowie mit Ersatzteilen und Zubehör tätig. Genannt werden außerdem Leistungen rund um Finanzierung, Leasing, Vermietung und Vermittlung im Zusammenhang mit Fahrzeugen. Auf der Website des Autohaus König am Standort Berlin-Köpenick werden Werkstatt, Verkauf sowie Teile und Zubehör erwähnt; der Standort ist dort allerdings als geschlossen bezeichnet. Diese Angaben sprechen dafür, dass die Gesellschaft in engem Zusammenhang mit einem Autohaus- und Werkstattbetrieb stand. Soweit sich einzelne Details nur aus Drittquellen ergeben, sind sie als solche zu verstehen.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Die Anordnung ist noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie dient zunächst dem Schutz des Vermögens. Das Gericht hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert aus Berlin. Er überwacht die Schuldnerin und soll das Vermögen sichern und erhalten. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Außerdem wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen weitgehend untersagt. Banken und Schuldner der Gesellschaft dürfen nach der Anordnung nicht mehr einfach an die Firma zahlen, sondern müssen sich an die Weisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters halten.
Für Laien heißt das: Das Unternehmen bleibt vorerst rechtlich bestehen, steht aber unter strenger Kontrolle. Geldflüsse, Konten und Forderungen werden abgesichert. Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft zudem, ob genug Masse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Erst danach entscheidet das Gericht über die eigentliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Was das für Kunden, Gläubiger und Geschäftspartner heißen kann
Kunden sollten laufende Aufträge, Garantiefälle, Zahlungen und offene Termine besonders sorgfältig prüfen. Wer noch Geld an die Gesellschaft zahlen soll, sollte sich vor einer Überweisung genau informieren, an wen bezahlt werden darf. Gläubiger, also etwa Lieferanten oder Dienstleister mit offenen Forderungen, müssen damit rechnen, dass sie ihre Ansprüche später im Insolvenzverfahren anmelden müssen. Auch für Geschäftspartner gilt: Verträge und offene Rechnungen sollten jetzt nicht eigenmächtig geändert oder beglichen werden, sondern nur nach Rücksprache mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter.
Die Firma ist in Berlin eingetragen. Nach öffentlich zugänglichen Register- und Branchenangaben war sie bis zuletzt im Kfz-Bereich aktiv. Ob und in welchem Umfang der Betrieb derzeit noch läuft, lässt sich aus der Bekanntmachung allein nicht sicher erkennen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Unterlagen, Rechnungen, Aufträge und Zahlungsnachweise sofort sichern. Offene Forderungen sollten geprüft und notiert werden. Wer Leistung der Firma erwartet oder selbst Geld schuldet, sollte keine übereilten Zahlungen leisten und sich nach dem zuständigen Ansprechpartner des vorläufigen Insolvenzverwalters erkundigen. Wichtig ist auch, Fristen und weitere Veröffentlichungen des Gerichts im Blick zu behalten.