Die POMODORI GmbH & Co. Grunerstraße KG in Berlin hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Das Amtsgericht Charlottenburg reagierte am 28. September 2026 mit umfangreichen Sicherungsmaßnahmen und bestellte Rechtsanwalt Jesko Stark zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Bemerkenswert ist der Blick auf die zuletzt veröffentlichten Bilanzzahlen: Ende 2024 standen einem Eigenkapital von rund 87.700 Euro Verbindlichkeiten von rund 719.000 Euro gegenüber. Gegenüber 2023 hatte sich die bilanzielle Eigenkapitalposition allerdings deutlich verbessert.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – unter dem Aktenzeichen 3605 IN 6175/26 geführt.
Schuldnerin ist die:
POMODORI GmbH & Co. Grunerstraße KG
Grunerstraße 20
10179 Berlin
Amtsgericht Charlottenburg, HRA 57568
Nach den vorliegenden Unternehmensdaten besteht der Unternehmensgegenstand im Betreiben einer Gaststätte.
Persönlich haftende Gesellschafterin ist aktuell die BG Hafen Gastronomie GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Nejdet Güngör. Als Kommanditist wird Benian Güngör genannt.
Unternehmen hat selbst Insolvenzantrag gestellt
Ein wesentliches Detail des Gerichtsbeschlusses: Es handelt sich nach dessen Wortlaut um einen Antrag der POMODORI GmbH & Co. Grunerstraße KG „auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen“.
Damit liegt ein Eigenantrag der Gesellschaft vor.
Aus der Bekanntmachung geht allerdings noch nicht hervor, aus welchem konkreten Insolvenzgrund der Antrag gestellt wurde. Insbesondere sollte aus dem Beschluss allein nicht abgeleitet werden, ob Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geltend gemacht wurde.
Auch die Ursachen der wirtschaftlichen Situation werden in der gerichtlichen Bekanntmachung nicht genannt.
Jesko Stark wird vorläufiger Insolvenzverwalter
Das Insolvenzgericht ordnete am 28. September 2026 um 10:00 Uhr Sicherungsmaßnahmen an.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde
Rechtsanwalt Jesko Stark
Budapester Straße 35
10787 Berlin
bestellt.
Dabei handelt es sich nach dem Beschluss nicht um eine vollständige Übertragung der allgemeinen Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter.
Vielmehr sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens grundsätzlich nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Das Gericht stellt ausdrücklich klar, dass Stark nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin ist. Seine Aufgabe besteht unter anderem darin, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu erhalten.
Außerdem soll er prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Unternehmen darf nicht mehr selbst über Bankkonten verfügen
Bei den Bankkonten und Außenständen geht der Gerichtsbeschluss noch weiter.
Der POMODORI GmbH & Co. Grunerstraße KG wurde untersagt, ganz oder teilweise über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen.
Für diese Positionen ist die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.
Stark wurde unter anderem ermächtigt, Bankguthaben und andere Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Auch die kontoführenden Kreditinstitute wurden verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft zu erteilen.
Drittschuldner sollen nicht mehr an POMODORI zahlen
Das Gericht hat außerdem den Schuldnern der POMODORI GmbH & Co. Grunerstraße KG untersagt, unmittelbar an die Gesellschaft zu zahlen.
Entsprechende Leistungen sollen unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden.
Daneben darf dieser die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere nehmen und die zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse notwendigen Informationen verlangen.
Auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft wurden grundsätzlich untersagt beziehungsweise bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Blick in die Bilanz: 719.066 Euro Verbindlichkeiten
Interessant ist vor diesem Hintergrund der zuletzt veröffentlichte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024.
Die Bilanzsumme belief sich damals auf 809.807 Euro.
Davon entfielen:
544.257 Euro auf das Anlagevermögen und
265.551 Euro auf das Umlaufvermögen.
Innerhalb des Umlaufvermögens werden nach den vorliegenden Unternehmensdaten unter anderem 187.621 Euro Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie 42.930 Euro Kassenbestand und Bankguthaben ausgewiesen.
Dem standen auf der Passivseite 719.066 Euro Verbindlichkeiten und 3.000 Euro Rückstellungen gegenüber.
Das ausgewiesene Eigenkapital belief sich auf 87.741 Euro.
Rechnerisch entspricht das einer Eigenkapitalquote von rund 10,8 Prozent.
Eigenkapital hatte sich zuvor verbessert
Ein Blick auf die Vorjahre zeigt allerdings, dass sich die bilanzielle Eigenkapitalposition bis Ende 2024 verbessert hatte.
Zum 31. Dezember 2022 wurde kein positives Eigenkapital ausgewiesen. Zusätzlich erschien auf der Aktivseite ein „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten“ von 78.991 Euro.
Ende 2023 betrug dieser Posten noch 31.291 Euro. Gleichzeitig wurden 54.503 Euro Eigenkapital ausgewiesen.
Zum Jahresende 2024 tauchte der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil in den vorliegenden Bilanzdaten nicht mehr auf. Das Eigenkapital war auf 87.741 Euro gestiegen.
Die Entwicklung verlief damit von einer sehr schwachen bilanziellen Eigenkapitalposition hin zu einer rechnerischen Eigenkapitalquote von rund 10,8 Prozent.
Das verhindert allerdings nicht, dass später Liquiditätsprobleme oder andere insolvenzrechtlich relevante Umstände entstehen können. Aus einer Jahresabschlussbilanz zum 31. Dezember 2024 lässt sich die Liquiditätslage im September 2026 nicht ablesen.
Verbindlichkeiten gingen um rund 73.000 Euro zurück
Auch die Verbindlichkeiten waren zwischen 2023 und 2024 gesunken.
Ende 2023 wurden 792.386 Euro ausgewiesen. Ende 2024 waren es noch 719.066 Euro.
Das entspricht einem Rückgang um rund 73.320 Euro beziehungsweise 9,3 Prozent.
Gegenüber Ende 2022 ist der Rückgang noch deutlicher: Damals standen 1.007.544 Euro Verbindlichkeiten in der Bilanz.
Innerhalb von zwei Jahren reduzierten sich die ausgewiesenen Verbindlichkeiten damit um rund 288.500 Euro beziehungsweise 28,6 Prozent.
Gleichzeitig schrumpfte die Bilanz
Parallel dazu verringerte sich allerdings auch die Bilanzsumme.
Sie entwickelte sich nach den vorliegenden Daten folgendermaßen:
2021: 1.042.416 Euro
2022: 1.009.044 Euro
2023: 850.989 Euro
2024: 809.807 Euro
Zwischen Ende 2021 und Ende 2024 schrumpfte die Bilanzsumme damit um rund 232.600 Euro beziehungsweise 22,3 Prozent.
Besonders deutlich ging das Anlagevermögen zurück.
Es sank von 877.655 Euro im Jahr 2021 über 794.399 Euro und 662.957 Euro auf zuletzt 544.257 Euro.
Allein von 2023 auf 2024 entspricht das einem Rückgang um rund 118.700 Euro beziehungsweise 17,9 Prozent.
Forderungen und liquide Mittel stiegen 2024
Auf der anderen Seite nahm das Umlaufvermögen im letzten veröffentlichten Geschäftsjahr deutlich zu.
Es stieg von 155.530 Euro Ende 2023 auf 265.551 Euro Ende 2024.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich den vorliegenden Daten zufolge von 113.165 Euro auf 187.621 Euro.
Der Kassenbestand beziehungsweise die Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks stiegen von 16.365 Euro auf 42.930 Euro.
Diese Zahlen bilden allerdings ausschließlich den Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 ab. Sie erlauben keine Aussage darüber, welche liquiden Mittel zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags im September 2026 tatsächlich noch vorhanden waren.
Keine belastbare Aussage zum Umsatz oder Gewinn
Bei der Interpretation der veröffentlichten Unternehmensdaten ist besondere Vorsicht geboten.
Die genannten Umsatzwerte von zuletzt rund 1,2 Millionen Euro werden ausdrücklich als statistische Schätzungen bezeichnet. Sie sollten deshalb nicht wie veröffentlichte Umsatzzahlen aus einem Jahresabschluss behandelt werden.
Dasselbe gilt für daraus berechnete Umsatzrenditen oder Umsätze je Mitarbeiter.
Auch die Angabe eines Gewinns von „0,00 Euro“ beruht laut Datensatz lediglich auf einer Differenz des Bilanzgewinns zum Gewinnvortrag.
Daraus lässt sich nicht belastbar schließen, dass die POMODORI GmbH & Co. Grunerstraße KG in den Jahren 2023 oder 2024 tatsächlich exakt einen Jahresüberschuss von null Euro erzielt hat.
Für eine seriöse Beurteilung der operativen Ertragslage wären insbesondere belastbare Angaben aus einer Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich.
Was der Gerichtsbeschluss noch nicht bedeutet
Trotz des Insolvenzantrags sollte der aktuelle Verfahrensstand präzise beschrieben werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der POMODORI GmbH & Co. Grunerstraße KG ist nach der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht eröffnet.
Das Gericht hat zunächst Sicherungsmaßnahmen für die Zeit bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt.
Dieser muss unter anderem prüfen, ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt.
Erst eine weitere gerichtliche Entscheidung wird zeigen, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird.
Was wird aus dem Gastronomiebetrieb?
Für Gäste und Geschäftspartner dürfte insbesondere interessant sein, ob und in welcher Form der Gastronomiebetrieb fortgeführt wird.
Dazu enthält die vorliegende Insolvenzbekanntmachung keine konkrete Aussage.
Aus der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters folgt für sich genommen weder, dass ein Gastronomiebetrieb sofort geschlossen wird, noch dass dessen dauerhafte Fortführung gesichert ist.
Ebenso wenig lässt sich aus den vorliegenden Unterlagen ableiten, was mit möglicherweise bestehenden Gutscheinen, Reservierungen, Anzahlungen oder sonstigen Kundenansprüchen geschieht.
Hierzu wären weitere Angaben der Gesellschaft beziehungsweise des vorläufigen Insolvenzverwalters erforderlich.
Bilanz 2024 sah besser aus als zwei Jahre zuvor – dennoch folgt 2026 der Insolvenzantrag
Gerade der zeitliche Vergleich macht den Fall interessant.
Ende 2022 wies die Gesellschaft noch kein positives Eigenkapital und einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten von 78.991 Euro aus.
Bis Ende 2024 hatte sich die bilanzielle Situation in diesem Punkt verbessert: Das Eigenkapital erreichte 87.741 Euro, während die Verbindlichkeiten auf 719.066 Euro zurückgingen.
Knapp 21 Monate nach diesem Bilanzstichtag hat die Gesellschaft nun dennoch selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.
Warum es trotz der zwischenzeitlichen bilanziellen Verbesserung zu diesem Schritt gekommen ist, lässt sich aus den vorliegenden Unterlagen nicht beantworten.
Genau diese Frage dürfte deshalb zu den wichtigsten Punkten der weiteren Berichterstattung gehören.