Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der garage CREATIVSPACE GmbH mit Sitz in Hamburg am 28.09.2026 um 10:14 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Unter dem Aktenzeichen 67b IN 248/26 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens bestellt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Hamburg unter HRB 158393 eingetragen; als Geschäftsanschrift wird Mexikoring 29, 22297 Hamburg genannt.
Wofür das Unternehmen bekannt ist
Nach den vorliegenden Registerangaben ist der Unternehmensgegenstand breit gefasst: Die garage CREATIVSPACE GmbH veranstaltet und organisiert Workshops, Seminare, Tagungen, Meetings, Teamevents, PR- und Marketing-Events sowie Firmenevents und Incentives. Außerdem geht es um die Vermietung von Räumen und Ressourcen für Veranstaltungen, um Film- und Fotoaufnahmen sowie um die Vermietung von Arbeitsplätzen und Büroflächen. Weitere Branchenverzeichnisse und Standortseiten beschreiben das Unternehmen als Event- und Workshop-Location in Hamburg mit Raumangebot für kreative und geschäftliche Formate. Das ist mit den Registerangaben vereinbar, bleibt aber ergänzende Marktbeschreibung und kein amtlicher Nachweis für den aktuellen Umfang des laufenden Geschäfts.
Was die vorläufige Verwaltung bedeutet
Rechtlich heißt die Anordnung: Das Gericht will die Unternehmenswerte zunächst sichern, bevor über den Insolvenzantrag endgültig entschieden wird. Die Firma bleibt damit nicht automatisch geschlossen, aber die Geschäftsführung kann nicht mehr frei über das Vermögen verfügen. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, bestellt.
Für Kunden, Auftraggeber und Lieferanten ist wichtig: Offene Zahlungen sollten ab jetzt nur noch nach der gerichtlichen Anordnung geleistet werden. Wer der garage CREATIVSPACE GmbH noch Geld schuldet, wird vom Gericht aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu zahlen. Das soll verhindern, dass Forderungen irrtümlich an die falsche Stelle fließen. Wer bereits Leistungen bezahlt hat oder eine Veranstaltung gebucht hat, sollte prüfen, ob noch Auskünfte des vorläufigen Insolvenzverwalters nötig sind.
Für Anleger gibt es nach der Bekanntmachung keinen Hinweis auf ein Wertpapier- oder Beteiligungsangebot; aus der amtlichen Mitteilung ergibt sich vor allem die Absicherung des Vermögens. Gläubiger sollten ihre Forderungen dokumentieren und weitere Aufforderungen des Gerichts abwarten. Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mit der vorläufigen Verwaltung noch nicht gleichbedeutend, kann aber folgen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten alle Rechnungen, Verträge, Zahlungen und Korrespondenz sichern und keine eigenmächtigen Absprachen treffen. Wer eine offene Forderung hat oder bereits eine Leistung gebucht hat, sollte den Stand der Dinge schriftlich festhalten und auf Hinweise des vorläufigen Insolvenzverwalters achten. Bei Unsicherheiten ist eine fachkundige rechtliche Beratung sinnvoll.