Beim Insolvenzgericht München läuft unter dem Aktenzeichen 1507 IN 4728/25 ein Verfahren über das Vermögen der Amici UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in München. Die am 28.09.2026 veröffentlichte Bekanntmachung ordnet Sicherungsmaßnahmen an. Nach dem Beschluss vom 26.09.2026 wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt. Zudem dürfen Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam werden. Auch das Einziehen von Außenständen fällt darunter.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Eine vorläufige Insolvenzverwaltung ist noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens, aber ein frühes Schutzinstrument. Das Gericht will damit verhindern, dass Vermögen beiseitegeschafft, verkauft oder anderweitig zum Nachteil der Gläubiger verändert wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Robert Hänel aus München soll das Vermögen sichern und einen Überblick über die wirtschaftliche Lage verschaffen. Die Firma bleibt in diesem Stadium grundsätzlich bestehen, verliert aber einen Teil ihrer Handlungsfreiheit.
Für Laien bedeutet das: Die Gesellschaft kann nicht mehr frei über ihr Geld, ihre Forderungen oder andere wesentliche Vermögenswerte verfügen. Zahlungen, Verkäufe oder Vertragsänderungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich, soweit das Gericht dies angeordnet hat. Ziel ist es, die spätere Verteilung an Gläubiger nicht zu gefährden.
Was über die Geschäftstätigkeit bekannt ist
Zur genauen Geschäftstätigkeit der Amici UG (haftungsbeschränkt) ließen sich aus den öffentlich zugänglichen Register- und Standardquellen im Web nur begrenzt belastbare Angaben finden. Sicher belegt ist die Firma mit Sitz in München und der Registernummer HRB 298506. In der vorliegenden amtlichen Bekanntmachung selbst wird kein Unternehmensgegenstand genannt. Auch in den gefundenen Register- und Wirtschaftsdatenquellen war dazu kein verlässlich abrufbarer, eindeutiger Tätigkeitszweck erkennbar. Daher lässt sich derzeit nur sagen: Der konkrete Unternehmensgegenstand ist öffentlich nicht sicher belegt und bleibt hier offen.
Für Kunden, Anleger oder Geschäftspartner kann die Anordnung dennoch Folgen haben. Offene Bestellungen, Rechnungen oder Anzahlungen sollten jetzt besonders sorgfältig geprüft werden. Wer noch Geld von der Gesellschaft erwartet, sollte sich darauf einstellen, dass Forderungen später im Insolvenzverfahren angemeldet werden müssen. Wer noch Verträge mit der Gesellschaft hat, sollte die weitere Freigabe durch den vorläufigen Insolvenzverwalter beachten.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten offene Forderungen, Verträge und Zahlungsbelege sofort sichern. Wer Gläubiger ist, sollte Unterlagen geordnet halten und spätere Mitteilungen des Insolvenzgerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters abwarten. Neue größere Vorleistungen an die Gesellschaft sollten nur nach rechtlicher Prüfung erfolgen. Bei Unsicherheiten kann es sinnvoll sein, schnell anwaltlichen oder insolvenzrechtlichen Rat einzuholen.
Die Bekanntmachung bedeutet also vor allem eines: Das Vermögen der Amici UG steht jetzt unter gerichtlichem Schutz, damit nichts zum Nachteil der Gläubiger verschwindet. Ob und in welcher Form der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann, wird das weitere Verfahren zeigen.