Online-Banking, digitale Steuererklärung, elektronische Behördengänge – immer mehr Bereiche des täglichen Lebens verlagern sich ins Internet.
Nur bei politischen Wahlen bleibt Deutschland weitgehend beim Papier.
Die Vorstellung liegt deshalb nahe: Warum sollte ein Wahlberechtigter seine Stimme nicht über Smartphone, Tablet oder Computer abgeben können?
Die Antwort ist komplizierter, als es auf den ersten Blick erscheint. Denn bei einer politischen Wahl geht es nicht lediglich darum, Informationen sicher von einem Gerät zu einem Server zu übertragen.
Eine Wahl muss gleichzeitig allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein. Darüber hinaus spielt die öffentliche Kontrollierbarkeit des Wahlverfahrens eine entscheidende Rolle.
Aktuelle Debatte bringt das Thema zurück
Neue Aufmerksamkeit erhält das Thema durch eine politische Diskussion in Bayern.
Der bayerische Digitalminister Fabian Mehring von den Freien Wählern wirbt für digitale Wahlen und argumentiert, die technischen Möglichkeiten hätten sich erheblich weiterentwickelt.
Bayerns Innenministerium unter Joachim Herrmann (CSU) verweist dagegen auf verfassungsrechtliche Anforderungen und Manipulationsrisiken.
Dieser politische Streit betrifft zwar unmittelbar Bayern, die dahinterstehenden verfassungsrechtlichen Fragen reichen aber weit darüber hinaus.
Insbesondere für Bundestagswahlen ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 von zentraler Bedeutung.
Karlsruhe stellte schon 2009 klare Anforderungen
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich damals mit Wahlcomputern, die bei der Bundestagswahl 2005 eingesetzt worden waren.
Rund zwei Millionen Wahlberechtigte hatten bei dieser Wahl in Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ihre Stimmen über rechnergesteuerte Wahlgeräte abgegeben.
Karlsruhe beanstandete das damalige Verfahren.
Der entscheidende Punkt war der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl.
Nach dem Urteil müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ermittlung des Ergebnisses vom Bürger zuverlässig und ohne besondere technische Sachkenntnisse überprüft werden können.
Genau dieser Grundsatz stellt digitale Wahlsysteme vor eine besondere Herausforderung.
Elektronische Wahlen sind nicht grundsätzlich verboten
Das Urteil wird gelegentlich so verstanden, als habe das Bundesverfassungsgericht digitale Wahlen generell verboten.
So weit geht die Entscheidung jedoch nicht.
Das Gericht stellte ausdrücklich klar, dass der Gesetzgeber elektronische Wahlgeräte einsetzen darf, wenn eine zuverlässige Kontrolle der Richtigkeit gewährleistet ist.
Karlsruhe ließ zudem offen, ob andere technische Lösungen entwickelt werden können, mit denen sich ein auf Nachvollziehbarkeit gegründetes Vertrauen in die korrekte Ermittlung des Wahlergebnisses erreichen lässt.
Damit besteht kein pauschales verfassungsrechtliches Technikverbot.
Die Anforderungen sind allerdings hoch.
Jeder Bürger soll die Wahl kontrollieren können
Bei einer klassischen Papierwahl ist das Prinzip vergleichsweise einfach.
Der Wähler kennzeichnet seinen Stimmzettel unbeobachtet. Anschließend wird der Stimmzettel in eine Wahlurne geworfen. Nach Schließung des Wahllokals werden die Stimmen öffentlich ausgezählt.
Bürger können diese wesentlichen Abläufe beobachten, ohne Informatiker, Kryptograph oder IT-Sicherheitsexperte sein zu müssen.
Bei einer vollständig digitalen Wahl sieht das anders aus.
Ein Smartphone könnte anzeigen: „Ihre Stimme wurde erfolgreich abgegeben.“
Doch damit weiß der Wähler noch nicht zwangsläufig, ob tatsächlich die gewünschte Stimme unverändert gespeichert und später korrekt gezählt wurde.
Genau hier setzt die Rechtsprechung aus Karlsruhe an: Es reicht nicht, lediglich darauf vertrauen zu müssen, dass Software und Computer korrekt arbeiten.
Das Smartphone selbst könnte zur Schwachstelle werden
Selbst ein hervorragend abgesichertes zentrales Wahlsystem löst außerdem nicht sämtliche Probleme.
Bei einer Internetwahl von zu Hause aus würden Millionen private Smartphones, Tablets und Computer faktisch Teil der technischen Infrastruktur des Wahlvorgangs.
Diese Geräte können unterschiedliche Sicherheitsstandards besitzen.
Schadsoftware, manipulierte Anwendungen oder Phishing-Angriffe könnten theoretisch bereits ansetzen, bevor eine Stimme verschlüsselt an einen Wahlserver übertragen wird.
Damit entsteht ein grundsätzlich anderes Risikoprofil als bei einer klassischen Papierwahl.
Verschlüsselung kann Probleme lösen – aber nicht alle
Seit dem Urteil von 2009 hat sich die Technik erheblich weiterentwickelt.
Moderne kryptographische Verfahren können beispielsweise ermöglichen, Daten verschlüsselt zu übertragen und mathematisch bestimmte Eigenschaften einer Abstimmung zu überprüfen.
Auch Blockchain-Technologien werden in diesem Zusammenhang diskutiert.
Doch eine politische Wahl stellt mehrere Anforderungen gleichzeitig.
Das System müsste zuverlässig feststellen, dass nur Wahlberechtigte abstimmen.
Es müsste Mehrfachabstimmungen verhindern.
Gleichzeitig dürfte später nicht nachvollziehbar sein, welche Person für welchen Kandidaten oder welche Partei gestimmt hat.
Und zusätzlich müsste eine zuverlässige Kontrolle des Ergebnisses möglich sein.
Gerade die Kombination aus Identitätsprüfung, Wahlgeheimnis, Manipulationsschutz und öffentlicher Nachvollziehbarkeit macht Internetwahlen besonders anspruchsvoll.
Online-Banking ist nur begrenzt vergleichbar
Befürworter digitaler Wahlen verweisen häufig darauf, dass Menschen längst große Geldbeträge über das Internet überweisen.
Doch zwischen einer Banküberweisung und einer geheimen Wahl bestehen erhebliche Unterschiede.
Bei einer Überweisung soll gerade eindeutig dokumentiert werden, welches Konto welchen Betrag an welches andere Konto übertragen hat.
Eine Transaktion kann untersucht werden. Banken können verdächtige Vorgänge einem konkreten Kundenkonto zuordnen.
Bei einer geheimen Wahl darf dagegen gerade keine dauerhafte Verbindung zwischen der Identität des Wählers und seiner konkreten Wahlentscheidung bestehen.
Der Staat muss also zunächst zuverlässig feststellen, wer wählen darf, anschließend aber technisch und organisatorisch sicherstellen, dass später nicht nachvollzogen werden kann, wie diese Person gewählt hat.
Auch die Kontrolle des Ergebnisses muss funktionieren
Ein weiteres Problem ist die Nachzählbarkeit.
Bei einer Papierwahl können Stimmzettel erneut ausgezählt werden.
Bei einem rein digitalen Verfahren müsste ebenfalls eine Möglichkeit bestehen, Fehler oder Manipulationen zuverlässig zu erkennen und das Ergebnis unabhängig zu überprüfen.
Das Bundesverfassungsgericht betonte 2009 gerade die Gefahr, dass Softwarefehler oder Manipulationen bei elektronischen Systemen eine große Zahl von Stimmen betreffen können und zugleich für Menschen ohne technische Spezialkenntnisse schwer erkennbar sind.
Eine bloße Zertifizierung des Systems durch Experten löst das verfassungsrechtliche Problem nach der damaligen Rechtsprechung nicht automatisch.
Könnte es künftig digitale Bundestagswahlen geben?
Aus dem Urteil von 2009 folgt nicht, dass Deutschland für alle Zukunft auf Papier angewiesen sein muss.
Entscheidend wäre die konkrete Ausgestaltung eines zukünftigen Systems.
Ein digitales Wahlverfahren müsste insbesondere zeigen, wie Wahlgeheimnis, Manipulationsschutz und öffentliche Überprüfbarkeit gleichzeitig gewährleistet werden.
Dabei müsste berücksichtigt werden, dass das Bundesverfassungsgericht die Kontrolle gerade nicht ausschließlich staatlichen Stellen oder IT-Spezialisten überlassen möchte.
Die Bürger selbst sollen wesentliche Schritte des Wahlverfahrens nachvollziehen können.
Denkbar wäre auch eine zusätzliche digitale Wahlmöglichkeit
Die politische Diskussion muss sich zudem nicht auf die Alternative „Papier oder ausschließlich digital“ beschränken.
Denkbar wäre grundsätzlich auch ein Modell, bei dem eine digitale Stimmabgabe neben bestehenden Wahlmöglichkeiten angeboten würde.
Ob ein solches System verfassungsrechtlich zulässig wäre, hinge jedoch wiederum von seiner konkreten technischen und gesetzlichen Ausgestaltung ab.
Auch eine freiwillige Internetwahl müsste die maßgeblichen Wahlrechtsgrundsätze erfüllen.
Komfort gegen Kontrollierbarkeit?
Damit geht es bei der Diskussion um digitale Wahlen in Deutschland nicht nur um technischen Fortschritt.
Eine Wahl muss mehr leisten als ein gewöhnlicher digitaler Verwaltungsprozess.
Sie muss geheim und gleichzeitig kontrollierbar sein. Sie muss Manipulationen möglichst verhindern und zugleich ermöglichen, Fehler zuverlässig festzustellen. Und sie muss Vertrauen schaffen, ohne dieses Vertrauen allein auf Softwareentwickler, Behörden oder IT-Sicherheitsunternehmen zu verlagern.
Digitale Wahlen sind deshalb technisch vorstellbar, verfassungsrechtlich aber anspruchsvoll. Das Bundesverfassungsgericht hat elektronische Wahlverfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Es verlangt jedoch, dass wesentliche Schritte der Wahl und der Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüfbar bleiben.
Ob ein künftiges System diese Anforderungen erfüllen kann, dürfte deshalb die entscheidende Frage sein, wenn Deutschland ernsthaft über die Stimmabgabe per Smartphone diskutiert.