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Hamburger Sparkasse tilgt Anleihe vorzeitig teilweise – 25,7 Millionen Euro bleiben ausstehend

652234 (CC0), Pixabay

Die Hamburger Sparkasse AG hat die außerplanmäßige Teiltilgung im Rahmen einer Mitteilung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 WpHG bekannt gegeben.

Konkret geht es um die variable Inhaberschuldverschreibung Reihe 886 mit der internationalen Wertpapierkennnummer ISIN DE000A351L81.

Nach Angaben der Hamburger Sparkasse wurden zum 25. September 2026 nominal 549.000 Euro außerplanmäßig getilgt.

Nach Durchführung dieser Teiltilgung verbleibt ein Emissionsvolumen von 25.713.000 Euro.

Rechnerisch belief sich das Emissionsvolumen unmittelbar vor dieser Teiltilgung damit auf 26.262.000 Euro. Die nun getilgten 549.000 Euro entsprechen rund 2,1 Prozent dieses Betrags.

Keine vollständige vorzeitige Rückzahlung

Für Anleger ist dabei die Formulierung „Teiltilgung“ entscheidend.

Die Mitteilung besagt nicht, dass die gesamte Schuldverschreibung vorzeitig beendet oder vollständig zurückgezahlt wird. Vielmehr reduziert sich das noch ausstehende Nominalvolumen der Emission.

Die reguläre Fälligkeit der Reihe 886 wird mit dem 17. Mai 2028 angegeben.

Da es sich nach der Bekanntmachung um eine variabel verzinste Inhaberschuldverschreibung handelt, können sich für die zurückgezahlten Teile entsprechend auch die zukünftigen Zinszahlungen verändern beziehungsweise entfallen.

Wie die Teiltilgung technisch auf die einzelnen Schuldverschreibungen beziehungsweise Anlegerpositionen umgesetzt wird, geht aus der vorliegenden Bekanntmachung allerdings nicht hervor.

Warum erfolgt die außerplanmäßige Tilgung?

Auch der konkrete Grund für die vorzeitige Teilrückzahlung wird in der Mitteilung nicht genannt.

Aus der Veröffentlichung allein lässt sich deshalb nicht feststellen, weshalb die Hamburger Sparkasse von der Möglichkeit einer außerplanmäßigen Teiltilgung Gebrauch macht.

Ebenso enthält die Bekanntmachung keine näheren Angaben zum Zinssatz beziehungsweise zur konkreten Berechnung der variablen Verzinsung oder zu möglichen weiteren Tilgungen.

Für die individuellen Auswirkungen sind daher insbesondere die Emissions- und Anleihebedingungen der Reihe 886 maßgeblich.

Anleger sollten Depotabrechnung kontrollieren

Betroffene Anleger sollten prüfen, ob und in welchem Umfang die Teiltilgung in ihrem Depot beziehungsweise auf der entsprechenden Abrechnung berücksichtigt wurde.

Von Bedeutung sind dabei insbesondere der zurückgezahlte Nominalbetrag, der Zeitpunkt der Gutschrift und die Behandlung zukünftiger Zinszahlungen.

Aus der Bekanntmachung selbst ergibt sich lediglich, dass 549.000 Euro nominal außerplanmäßig zum 25. September 2026 getilgt wurden und anschließend noch 25,713 Millionen Euro Emissionsvolumen bestehen.

Eine Aussage über die wirtschaftliche Attraktivität der Schuldverschreibung oder die finanzielle Situation der Hamburger Sparkasse lässt sich aus dieser Teiltilgung allein nicht ableiten.

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