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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei My-valueshopping GmbH in Idstein angeordnet

Beim Amtsgericht Wiesbaden läuft unter dem Aktenzeichen 10 IN 268/26 ein Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der My-valueshopping GmbH mit Sitz in Idstein. Nach der am 28.09.2026 veröffentlichten Bekanntmachung wurde am 25.09.2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Für die Gesellschaft bedeutet das: Sie bleibt zwar zunächst als Unternehmen bestehen, kann aber nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Viele rechtliche Erklärungen und Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Was die Firma nach außen gemacht hat

Aus dem Handelsregister und Branchenverzeichnissen ergibt sich, dass die My-valueshopping GmbH seit Jahren im Bereich Internet- und Online-Dienstleistungen tätig war. Als Unternehmenszweck wird die Entwicklung, Vermarktung und Erbringung von Internetdienstleistungen beschrieben, außerdem die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage über ein Gateway sowie die Vermarktung von Vorteilsangeboten für Privat- und Geschäftskunden. Zudem wird das Unternehmen in Registern und Datenbanken der Branche für sonstige Informationsdienstleistungen, Vermittlungstätigkeiten und Telekommunikation genannt. Diese Angaben sind aus öffentlich zugänglichen Register- und Firmendaten ableitbar; einzelne Detailangaben können sich je nach Quelle unterscheiden.

In der amtlichen Bekanntmachung werden außerdem vier Markenrechte ausdrücklich genannt, darunter die Wortmarke und Wort-/Bildmarke „smhaggle“ sowie zwei Unionsmarken mit derselben Bezeichnung. Das spricht dafür, dass die Gesellschaft unter dieser Marke digitale Vergleichs-, Vorteil- oder Vermittlungsangebote genutzt hat. Der genaue aktuelle Geschäftsbetrieb lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht in allen Einzelheiten verifizieren.

Rechtliche Bedeutung der Sicherungsmaßnahmen

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist eine Sicherungsmaßnahme. Sie soll verhindern, dass Vermögenswerte vor einer Entscheidung über den eigentlichen Insolvenzantrag beiseitegeschafft, belastet oder anders unkontrolliert verändert werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter, hier Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile, prüft die wirtschaftliche Lage und überwacht das Vermögen. Die Gesellschaft darf währenddessen nicht mehr allein über wesentliche Vermögensgegenstände verfügen.

Für Kunden, Anleger oder sonstige Gläubiger heißt das zunächst: offene Forderungen bestehen weiter, sind aber rechtlich in einem Insolvenzkontext zu betrachten. Wer noch Zahlungen an die Gesellschaft leisten soll, muss den gerichtlichen Beschluss beachten. Die Bekanntmachung weist ausdrücklich darauf hin, dass Schuldner der Antragsgegnerin nur noch unter Beachtung des Beschlusses leisten sollen. Bei den genannten Markenrechten ist besondere Vorsicht geboten, weil Verfügungen darüber nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten offene Verträge, Rechnungen, Abonnements und etwaige Ansprüche sofort prüfen und Unterlagen sichern. Wer Geld an die My-valueshopping GmbH schuldet, sollte vor einer Zahlung klären, ob der Betrag noch an die Gesellschaft oder an die Insolvenzverwaltung zu leisten ist. Gläubiger sollten sich Notizen zu Forderungshöhe, Vertragsgrundlage und Fälligkeit machen und die weiteren Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts Wiesbaden beobachten. Eine Anmeldung der Forderung ist erst sinnvoll, wenn das Gericht das weitere Verfahren konkret eröffnet oder dazu auffordert.

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