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NORSK Asset Management GmbH: Insolvenzverfahren wegen Massearmut abgewiesen

Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen – Wiesbaden, Aktenzeichen 10 IN 298/26, bekannt gemacht am 24.09.2026

NORSK Asset Management GmbH, Wiesbaden (HRB 34497)

10 IN 298/26: Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NORSK Asset Management GmbH, Hohenstaufenstraße 1, 65189 Wiesbaden, vertreten durch Thomas Schulze Wischeler, Calle Jaume I 4, Barcelona, Spanien, Geschäftsführer, wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.09.2026 mangels ausreichender Masse abgewiesen, § 26 Abs. 1 InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin sowie von weiteren Beschwerdeberechtigten mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung oder mit der Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung zusätzlich zur Zustellung, ist das frühere Ereignis maßgeblich. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem genannten Gericht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden; maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei dem genannten Gericht. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben.

Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache rechtskräftig geworden oder das Verfahren anderweitig erledigt ist, in der genannten Form Beschwerde beim Amtsgericht Wiesbaden eingelegt werden, sofern der Beschwerdewert 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim Amtsgericht Wiesbaden maßgeblich.

Die Beschwerde sollte begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 24.09.2026

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