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Horst Linder Landschafts- und Straßenbau GmbH & Co. KG – Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen – Köln, Aktenzeichen 70e IN 146/26, veröffentlicht am 24.09.2026

Horst Linder Landschafts- und Straßenbau GmbH & Co. KG, Wiehl (Köln, HRA 27515)

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 146/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRA 27515 eingetragenen Horst Linder Landschafts- und Straßenbau GmbH & Co. KG, Robert-Koch-Str. 5, 51674 Wiehl, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 68165 eingetragene Torsten Linder Verwaltungs GmbH, Robert-Koch-Str. 5, 51674 Wiehl, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Linder, Robert-Koch-Str. 5, 51674 Wiehl,

ist der am 13.06.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 10.06.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 23.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden.

Das Gericht stellte damit fest, dass nicht ausreichend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Eine Eröffnung des Verfahrens kommt in solchen Fällen nicht in Betracht, wenn die vorhandene Masse die Verfahrenskosten nicht trägt.

Für die Gesellschaft bedeutet die Abweisung mangels Masse, dass das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde. Gläubiger müssen ihre Forderungen daher außerhalb eines regulären Insolvenzverfahrens verfolgen, soweit dies rechtlich möglich ist.

Amtsgericht Köln, 23.09.2026

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