Die yves&co. UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in München steht seit dem 23.09.2026 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das geht aus einer amtlichen Bekanntmachung des Insolvenzgerichts München im Aktenzeichen 1504 IN 3499/26 hervor. Nach dem Beschluss dürfen Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam werden. Das gilt auch für das Einziehen offener Forderungen.
Was die Firma nach außen gemacht hat
Nach öffentlich auffindbaren Register- und Unternehmensangaben wurde die Gesellschaft 2024 in München eingetragen. Als Unternehmenszweck bzw. Tätigkeit werden vor allem Unternehmensberatung, Marketingdienstleistungen, Content Creation, Public-Relations-Beratung sowie Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen genannt. Mehrere Branchenverzeichnisse und Profilseiten ordnen die Firma entsprechend dem Bereich Marketing, Consulting und Content-Produktion zu. Diese Angaben stammen nicht aus dem Insolvenzbeschluss selbst, sondern aus externen Registern und Unternehmensprofilen; einzelne Einträge können je nach Quelle unterschiedlich detailliert sein.
Für die Recherche konnte außerdem eine Firmenpräsenz im Internet gefunden werden, die auf Marketingdienstleistungen und Content Creation verweist. Das spricht dafür, dass die Gesellschaft in München vor allem im Kommunikations-, Werbe- und Beratungsumfeld tätig war. Sicher belegbar ist damit: Die Firma trat am Markt als Dienstleisterin im Bereich Marketing/Consulting/Content auf. Nicht sicher belegbar ist aus den frei zugänglichen Quellen, wie groß das operative Geschäft zuletzt noch war oder welche Kunden konkret betreut wurden.
Was „Sicherungsmaßnahmen“ rechtlich bedeuten
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist eine Schutzmaßnahme vor dem eigentlichen Insolvenzverfahren. Das Gericht will damit verhindern, dass Vermögen beiseitegeschafft, verkauft oder anderweitig nachteilig verändert wird, bevor geklärt ist, ob und wie das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Der bestellte vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Verken, Kanzlei Anchor, München, soll die wirtschaftliche Lage sichern und überwachen.
Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger heißt das in der Praxis: Offene Rechnungen, Guthaben oder vertragliche Ansprüche sollten jetzt besonders sorgfältig geprüft werden. Zahlungen an die Firma können unter Umständen nicht mehr frei wirksam geleistet oder vereinnahmt werden, wenn die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters fehlt. Wer Geld zu bekommen glaubt, sollte Unterlagen sichern und Fristen im Blick behalten. Eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mit der Sicherungsmaßnahme noch nicht verbunden, aber sie ist ein deutliches Warnsignal.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Verträge, Rechnungen, Lieferscheine und Kontoauszüge geordnet ablegen und keine voreiligen Absprachen treffen. Gläubiger sollten ihre Forderungen dokumentieren und neue Anweisungen des Insolvenzgerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters abwarten. Wer bereits Zahlungen geleistet hat oder selbst Ansprüche gegen die yves&co. UG (haftungsbeschränkt) hat, sollte zeitnah rechtlichen Rat einholen oder sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden.
Der Firmensitz der Gesellschaft liegt in München. Das aktuelle Verfahren trägt beim Insolvenzgericht München das Aktenzeichen 1504 IN 3499/26.