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WMW Grundstücksverwaltung UG: Immobilienverwaltung endet ohne Insolvenzverfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der WMW Grundstücksverwaltung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 503 IN 154/26. Der Beschluss stammt vom 10. September 2026 und wurde am 22. September 2026 veröffentlicht.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 61840 eingetragen. Ihr Unternehmensgegenstand umfasst die Verwaltung, Vermietung, Verpachtung, den Erwerb und die Veräußerung von Immobilien. Hinzu kommen die Modernisierung und Sanierung von Altbauten, der Grundstückshandel, der Erwerb von Grundstücken zur Bebauung und zum Weiterverkauf sowie die Vermittlung von Finanzierungen und Mietverhältnissen.

Mit der Abweisung kam kein reguläres Insolvenzverfahren zustande. Für Mieter, Vermieter, Käufer oder sonstige Vertragspartner ist deshalb entscheidend, zunächst festzustellen, wem die verwalteten Immobilien tatsächlich gehören. Von der Gesellschaft lediglich verwaltetes fremdes Eigentum gehört grundsätzlich nicht zu ihrem eigenen Vermögen.

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