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Leading Cities Invest wird abgewickelt: Anleger müssen auf weitere Auszahlungen warten

geralt (CC0), Pixabay

Für Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest (WKN 679182 / ISIN DE0006791825) hat sich die Situation grundlegend verändert. Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Verwaltung des Fonds mit Wirkung zum 26. Juni 2026 gekündigt. Seit dem 29. Juni 2026 nimmt die Kapitalverwaltungsgesellschaft keine Fondsanteile mehr zurück.

Damit beginnt eine längerfristige Abwicklung. Die noch vorhandenen Immobilien sollen nach und nach verkauft und die dadurch frei werdenden Mittel anschließend an die Anleger ausgekehrt werden. Wann die Anleger ihr Kapital vollständig zurückerhalten und wie hoch die Rückflüsse am Ende ausfallen, steht nach dem vorliegenden Beitrag nicht fest.

Von mehr als 40 Immobilien sind noch zwölf übrig

Der 2013 aufgelegte Leading Cities Invest investierte in Gewerbeimmobilien in europäischen Metropolen. Nach Angaben der Fondsgesellschaft wurden seit 2022 bereits rund 70 Prozent der ursprünglich mehr als 40 Immobilien verkauft.

Zum Zeitpunkt der Mitteilung befanden sich noch zwölf Immobilien im Fonds. Auch diese Objekte sollen im Zuge der Abwicklung schrittweise veräußert werden.

Für Anleger bedeutet das vor allem: Sie können ihre Anteile nicht mehr regulär an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückgeben und erhalten auch nicht automatisch kurzfristig den zuletzt veröffentlichten Anteilwert ausgezahlt.

Ein Verkauf über die Börse kann dem Beitrag zufolge grundsätzlich weiterhin möglich sein. Der dort erzielbare Preis richtet sich jedoch nach dem Börsenkurs und kann vom offiziellen Anteilwert des Fonds abweichen.

Schadensersatz wegen früherer Anlageberatung?

Der Beitrag der Kanzlei Ritschel & Keller lenkt den Blick deshalb zusätzlich auf die ursprüngliche Beratung beim Kauf des Fonds. Nach Auffassung der Autoren kann eine Prüfung insbesondere für Anleger in Betracht kommen, denen der Fonds von einer Bank, Sparkasse, Volksbank oder einem Anlageberater beispielsweise als sichere, wertstabile oder verfügbare Kapitalanlage empfohlen worden sei.

Entscheidend wäre dabei der jeweilige Einzelfall. Zu prüfen wäre insbesondere, welche Angaben bei der damaligen Beratung tatsächlich gemacht wurden, welche Risiken erläutert wurden und welche Anlageziele der Kunde angegeben hatte.

Der Beitrag verweist in diesem Zusammenhang auf mögliche Schadensersatzansprüche bei einer fehlerhaften Anlageberatung. Allein die jetzige Abwicklung des Fonds bedeutet nach dem vorliegenden Text jedoch nicht automatisch, dass ein solcher Anspruch besteht.

Alte Beratungsunterlagen könnten jetzt wichtig werden

Betroffene Anleger sollten nach Darstellung der Kanzlei deshalb insbesondere ihre damaligen Beratungs- und Anlageunterlagen aufbewahren. Für eine rechtliche Prüfung kann entscheidend sein, was beim Erwerb über Risiken, Verfügbarkeit und Eigenschaften eines offenen Immobilienfonds erklärt und dokumentiert wurde.

Auch mögliche Verjährungsfristen spielen bei Schadensersatzansprüchen eine Rolle. Ob und bis wann ein Anspruch geltend gemacht werden kann, lässt sich anhand des vorliegenden Textausschnitts nicht pauschal beantworten.

Für Anleger bleiben damit zwei getrennte Fragen: Welche Beträge fließen aus dem Leading Cities Invest während der Abwicklung tatsächlich zurück – und wurde beim ursprünglichen Erwerb ordnungsgemäß über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt?

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