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FEFA Windpark I: 3,23 Millionen Euro Verbindlichkeiten bei nur 1.000 Euro Eigenkapital

Shutterbug75 (CC0), Pixabay

Die FEFA Windpark I GmbH & Co. KG mit Sitz in Stendal weist zum 31. Dezember 2024 eine Bilanzsumme von

3.298.436,30 Euro

aus.

Der weitaus größte Teil der Finanzierung erfolgt über Fremdkapital.

Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf insgesamt

3.230.907,30 Euro.

Hinzu kommen Rückstellungen von 66.529 Euro.

Als Eigenkapital stehen in der Bilanz dagegen lediglich 1.000 Euro Kommanditkapital.

Damit ergibt sich eine bemerkenswerte Kapitalstruktur.

Rechnerische Eigenkapitalquote von nur 0,03 Prozent

Das ausgewiesene Eigenkapital von 1.000 Euro entspricht bei einer Bilanzsumme von rund 3,30 Millionen Euro rechnerisch einer Eigenkapitalquote von lediglich rund

0,03 Prozent.

Das ist eine äußerst dünne bilanzielle Eigenkapitalbasis.

Allerdings darf daraus nicht automatisch auf eine Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit geschlossen werden.

Der Jahresabschluss weist keine entsprechende Feststellung aus.

Außerdem muss bei einer GmbH & Co. KG berücksichtigt werden, dass die Finanzierungsstruktur nicht allein anhand des ausgewiesenen Kommanditkapitals beurteilt werden kann.

Im konkreten Fall bestehen beispielsweise erhebliche Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

Mehr als 3,23 Millionen Euro Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft setzen sich aus mehreren größeren Positionen zusammen.

Den mit Abstand größten Posten bilden die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit

2.240.000 Euro.

Daneben bestehen:

761.062,66 Euro Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern,

82.307,96 Euro Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

sowie

147.536,68 Euro sonstige Verbindlichkeiten.

Insgesamt ergibt sich daraus der ausgewiesene Betrag von 3.230.907,30 Euro.

Rechnerisch entsprechen die gesamten Verbindlichkeiten damit rund 98 Prozent der Bilanzsumme.

2,24 Millionen Euro Bankkredite laufen länger als fünf Jahre

Bei der Bankfinanzierung gibt es allerdings einen entscheidenden Punkt.

Die gesamten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 2,24 Millionen Euro besitzen nach Angaben im Abschluss eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Es handelt sich damit nicht um kurzfristig fällige Bankverbindlichkeiten.

Die Kredite sind zudem durch die finanzierten Vermögensgegenstände besichert.

Das ist für die Einordnung der Bilanz wesentlich.

Die hohe Bankverschuldung steht damit langfristig finanzierten Sachanlagen gegenüber.

Windkraftanlagen mit 2,45 Millionen Euro in der Bilanz

Auf der Aktivseite dominieren die technischen Anlagen und Maschinen.

Ihr Buchwert beträgt zum Jahresende 2024

2.452.157 Euro.

Hinzu kommen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken von 49.650 Euro.

Damit erreicht das Sachanlagevermögen insgesamt 2.501.807 Euro.

Rechnerisch stecken damit rund 75,9 Prozent des gesamten bilanzierten Vermögens in Sachanlagen.

Hinzu kommt eine Beteiligung von 1.000 Euro.

Der Abschluss zeigt damit eine für einen Windpark nachvollziehbar stark an technischen Vermögenswerten orientierte Aktivseite.

Welche konkreten Windenergieanlagen hinter dem ausgewiesenen Betrag stehen, wie hoch deren ursprüngliche Anschaffungskosten waren und wie weit sie bereits abgeschrieben sind, lässt sich aus den vorliegenden Angaben allerdings nicht entnehmen.

Fast 293.000 Euro liquide Mittel

Die Gesellschaft verfügte zum Bilanzstichtag außerdem über liquide Mittel von

292.883,55 Euro.

Hinzu kommen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände von insgesamt 307.453,75 Euro.

Diese setzen sich zusammen aus:

174.718,27 Euro Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,

15.295,13 Euro Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,

und 117.440,35 Euro sonstigen Vermögensgegenständen.

Das Umlaufvermögen beträgt damit insgesamt rund 600.337 Euro.

761.000 Euro Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Besondere Beachtung verdient die Finanzierung durch die Gesellschafter.

Zum Jahresende weist die FEFA Windpark I GmbH & Co. KG Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von

761.062,66 Euro

aus.

Nach den Angaben in der Bilanz haben diese eine Restlaufzeit von höchstens einem Jahr.

Rechnerisch entsprechen sie rund 23,6 Prozent der gesamten Verbindlichkeiten.

Damit stellen die Gesellschafter einen erheblichen Teil der Finanzierung zur Verfügung beziehungsweise haben entsprechende Forderungen gegen die Gesellschaft.

Über die konkreten Bedingungen dieser Verbindlichkeiten – beispielsweise Verzinsung oder genaue Entstehungsgründe – enthält der vorliegende Anhang keine weitergehenden Angaben.

Kurzfristige Verbindlichkeiten sind nicht unerheblich

Während die Bankverbindlichkeiten langfristig laufen, sind mehrere andere Positionen kurzfristiger Natur.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 82.307,96 Euro besitzen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Dasselbe gilt für die sonstigen Verbindlichkeiten von 147.536,68 Euro.

Auch für die 761.062,66 Euro gegenüber Gesellschaftern wird in der Bilanz eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr angegeben.

Zusammengenommen ergeben diese drei Positionen rund

990.907 Euro.

Dem stehen liquide Mittel von rund 292.884 Euro und Forderungen beziehungsweise sonstige Vermögensgegenstände von rund 307.454 Euro gegenüber.

Eine isolierte Gegenüberstellung dieser Beträge reicht allerdings nicht aus, um daraus eine Aussage über die tatsächliche Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft abzuleiten.

Dafür müsste unter anderem bekannt sein, wann innerhalb des jeweiligen Zeitraums die Beträge tatsächlich fällig werden, welche laufenden Einnahmen entstehen und welche Zahlungsvereinbarungen mit den Gesellschaftern bestehen.

65.510 Euro Steuerverbindlichkeiten

Von den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 147.536,68 Euro entfallen nach Angaben des Abschlusses

65.510,24 Euro auf Steuern.

Damit machen Steuerverbindlichkeiten rechnerisch rund 44 Prozent dieser Position aus.

Über die genaue Art der übrigen sonstigen Verbindlichkeiten enthält der vorliegende Abschluss keine detailliertere Aufschlüsselung.

Rückstellungen vergleichsweise überschaubar

Die Gesellschaft weist insgesamt 66.529 Euro Rückstellungen aus.

Davon entfallen 12.029 Euro auf Steuerrückstellungen und 54.500 Euro auf sonstige Rückstellungen.

Nach Angaben des Anhangs betreffen die sonstigen Rückstellungen insbesondere Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses, Kosten einer Abbruchverpflichtung sowie die Aufbewahrung von Unterlagen.

Gerade die erwähnte Abbruchverpflichtung ist bei Windenergieprojekten interessant.

Wie hoch der konkret darauf entfallende Anteil der Rückstellung ist, wird allerdings nicht separat angegeben.

195.292 Euro bereits vorausgezahlte Aufwendungen

Ein weiterer größerer Aktivposten sind die Rechnungsabgrenzungsposten von

195.292 Euro.

Dabei handelt es sich nach der Erläuterung im Jahresabschluss um Ausgaben, die bereits vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber Aufwand für einen Zeitraum nach dem 31. Dezember 2024 darstellen.

Auch hier enthält der Abschluss keine nähere Aufschlüsselung, welche Verträge oder Zahlungen dahinterstehen.

Kein verteilter Jahreserfolg ausgewiesen

In der Bilanz wird der Posten „nicht verteilter Jahreserfolg“ mit 0 Euro angegeben.

Das sollte nicht mit der Aussage verwechselt werden, die Gesellschaft habe 2024 keinen Gewinn oder Verlust erwirtschaftet.

Aus dem vorgelegten Material geht keine Gewinn- und Verlustrechnung hervor.

Damit fehlen unter anderem Angaben zu Umsatzerlösen, Stromproduktion, Abschreibungen, Zinsaufwand und dem konkreten Jahresergebnis.

Eine belastbare Aussage darüber, ob der Windpark 2024 profitabel oder defizitär gearbeitet hat, lässt sich auf Grundlage dieser Bilanz deshalb nicht treffen.

Die entscheidende Frage: Ist die geringe Eigenkapitalquote problematisch?

Eine rechnerische Eigenkapitalquote von rund 0,03 Prozent fällt zweifellos auf.

Sie bedeutet, dass nahezu die gesamte Bilanzsumme durch Rückstellungen und Verbindlichkeiten finanziert wird.

Für sich genommen beweist dies jedoch keine wirtschaftliche Krise.

Bei der Bewertung müsste insbesondere berücksichtigt werden, welche laufenden Einnahmen der Windpark erzielt, welche Kapitaldienstbelastung aus den Bankkrediten entsteht, wie die Gesellschafterfinanzierung ausgestaltet ist und welchen wirtschaftlichen Wert die Windenergieanlagen tatsächlich besitzen.

Der bilanzielle Buchwert einer Windenergieanlage entspricht zudem nicht zwangsläufig ihrem aktuellen Marktwert.

Diese Informationen liefert der vorliegende Abschluss nicht.

Komplementärin ist die FEFA Verwaltungs GmbH

Persönlich haftende Gesellschafterin der Windparkgesellschaft ist die FEFA Verwaltungs GmbH mit Sitz in Stendal.

Weitergehende Angaben zu Gesellschaftern, Konzernverhältnissen oder Arbeitnehmern enthält der hier vorliegende Anhang nicht.

Auch daraus sollten deshalb keine zusätzlichen Schlüsse gezogen werden.

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